Pater Lingen
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Straflosigkeit von Rechtsbeugung. Wenn die Gerechtigkeit fehlt, sind Staaten nur große Räuberbanden (hl. Augustinus, Bischof von Hippo, gest. 430).Mehr
Straflosigkeit von Rechtsbeugung.
Wenn die Gerechtigkeit fehlt, sind Staaten nur große Räuberbanden (hl. Augustinus, Bischof von Hippo, gest. 430).
Sollan
Bei kreuz.net konnte ich folgende Beweisführung finden.
UNLEUGBARE UND UNMISSVERSTÄNDLICHE BEWEISE: ROLF HERMANN LINGEN HAT NACHWEISLICH KEINE GÜLTIGE PRIESTERWEIHE EMPFANGEN.
BEWEIS 1: DAS UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DURCH HERRN DR. HELLER HAT UNMISSVERSTÄNDLICH NACHGEWIESEN, DASS DIE AN ROLF HERMANN LINGEN GESPENDETE „PRIESTERWEIHE“ UNGÜLTIG IST. DIESER NACHWEIS WURDE IN DER RÖMISCH KATHOLISCHEN …Mehr
Bei kreuz.net konnte ich folgende Beweisführung finden.

UNLEUGBARE UND UNMISSVERSTÄNDLICHE BEWEISE: ROLF HERMANN LINGEN HAT NACHWEISLICH KEINE GÜLTIGE PRIESTERWEIHE EMPFANGEN.

BEWEIS 1: DAS UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DURCH HERRN DR. HELLER HAT UNMISSVERSTÄNDLICH NACHGEWIESEN, DASS DIE AN ROLF HERMANN LINGEN GESPENDETE „PRIESTERWEIHE“ UNGÜLTIG IST. DIESER NACHWEIS WURDE IN DER RÖMISCH KATHOLISCHEN ZEITSCHRIFT „EINSICHT“, 26 JAHRGANG, NUMMER 4, NOVEMBER 1996/7, AUSFÜHRLICH DOKUMENTIERT.
(Auszug: … muss Bischof Schmitz wegen der Unterbrechung der Sukzession als Laie angesehen werden, und mit ihm auch die von ihm 'geweihten' Kandidaten, Herr Yoshiyuki Kawakatsu, ebenso Herr Lingen.)

BEWEIS 2: DAS ZUSTÄNDIGE DIKASTERIUM DER RÖMISCH KATHOLISCHEN KIRCHE HAT DIE WEIHEHANDLUNGEN AN ROLF HERMANN LINGEN NIEMALS FÜR GÜLTIG ERACHTET.
(Auszug: „…quidquid est de ordinum validitate, Ecclesia ipsorum ordinationem neque agnoscit neque agnitura est eosque, ad omnes iuris effectus, in eo statu habet, quem ipsi antea habuerint.“)
PiusXP
Herr (P) Lingen, Sie tun mir leid, Sie müssen sehr einsam sein!
Michael2
Warum und seit wann unterschreiben Richter ihre Urteile nicht mehr?