Stadler: Strafverfahren gegen Domschändung in St. Pölten auch ohne Bischof
(gloria.tv/ PM) Der österreichische EU-Abgeordnete Ewald Stadler stellte in der Causa Kirchenschändung des St. Pöltner Doms klar, dass es im Rahmen des Strafverfahrens gegen den ORF nicht einer Beauftragung durch den zuständigen Diözesan-Bischof bedürfe, um gegen die Täter wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung gemäß § 189 Absatz 2 Ziffer 1 Strafgesetzbuch vorzugehen.
"Ich habe es mir längst abgewöhnt, wie viele andere österreichische Katholiken auch übrigens, auf ein Tätigwerden der Bischöfe zu warten, wenn hierzulande die katholische Religion verhöhnt wird. Die Prälaten reagieren bekanntlich viel engagierter, wenn es um die Rechte der Moslems oder der Buddhisten geht." so Stadler weiter. Aber eine Straftat müsse aufgeklärt und geahndet werden, das sei schließlich Sache des Staates und nicht der Diözese.
Darüber hinaus betonte Stadler die Eindeutigkeit des Falles: "Drei ORF-Gaukler hüpfen im Auftrag des Staatsfernsehens unbefugt im Altarraum einer Kirche herum." Das erfülle den zitierten Straftatbestand. Eine so gravierende Straftat anzuzeigen sei Pflicht eines jeden mit dem liberalen Rechtsstaat im Einklang stehenden Bürgers.
"Ich habe es mir längst abgewöhnt, wie viele andere österreichische Katholiken auch übrigens, auf ein Tätigwerden der Bischöfe zu warten, wenn hierzulande die katholische Religion verhöhnt wird. Die Prälaten reagieren bekanntlich viel engagierter, wenn es um die Rechte der Moslems oder der Buddhisten geht." so Stadler weiter. Aber eine Straftat müsse aufgeklärt und geahndet werden, das sei schließlich Sache des Staates und nicht der Diözese.
Darüber hinaus betonte Stadler die Eindeutigkeit des Falles: "Drei ORF-Gaukler hüpfen im Auftrag des Staatsfernsehens unbefugt im Altarraum einer Kirche herum." Das erfülle den zitierten Straftatbestand. Eine so gravierende Straftat anzuzeigen sei Pflicht eines jeden mit dem liberalen Rechtsstaat im Einklang stehenden Bürgers.