Brandstiftung, verbale

30. Dezember 2013


Ausgehend davon, dass Brandstiftung eine „gemeingefährliche Straftat“ ist (§ 306 StGB), die bei Vorsatz in jedem Fall mit Gefängnis geahndet wird, stellt sich mir angesichts dieser Einlassungen der Autonome Antifa Freiburg die Frage nach deren eigener Strafbarkeit.

Wie lässt sich etwa die folgende Aussagen einschätzen: „Ob der Brand am 22. Dezember in der Herz-Jesu-Kirche in Aschaffenburg vorsätzlich gelegt wurde, ist zwar leider noch unklar, jedoch liegt der Verdacht erfreulich nahe, da bereits am 9. Dezember der Opferstock in der Kirche angezündet worden war.“?

Was moralisch von Aussagen zu halten ist, die gemeingefährliche Straftaten als „erfreulich“ und „segensreich“ bezeichnen, darauf komme ich gerade noch selbst. Doch wie ist die Rechtslage? Ist es in Deutschland rechtens, eine Straftat gutzuheißen?

(Josef Bordat)

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