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Deutsche Bischöfe Materieller Verzicht geht nicht

Verzicht? Ohne mich! Deutsche Bischöfe sind offenbar nicht bereit, dem Papst-Aufruf zu materiellen Einschränkungen zu folgen. Immerhin geht es um 190 Millionen Euro im Jahr.
Erzbischof Zollitsch: "Nichts mit der Abschaffung konkreter finanzieller Ansprüche zu tun"

Erzbischof Zollitsch: "Nichts mit der Abschaffung konkreter finanzieller Ansprüche zu tun"

Foto: Andreas Gebert/ dpa

Deutschlands katholische Bischöfe zeigen bislang offenbar keine Bereitschaft, dem Papst-Aufruf zu materiellem Verzicht zu folgen. Verhandlungen zwischen Bistümern und Bundesländern über die jährlichen Entschädigungszahlungen für Enteignungen von Kirchenbesitz im 19. Jahrhundert bleiben bis heute erfolglos.

Es sei "alles noch in der Diskussion", heißt es bei den Grünen im Saarland. Sie hatten im Sommer 2010 angekündigt, die jährlichen "Dotationen" des Saarlands an die Kirchen zum Thema zu machen.

Auch in Schleswig-Holstein gibt es bislang kein Ergebnis, obwohl Landesvertreter seit Dezember bereits fünfmal mit den Kirchen über eine Kürzung der Staatsgelder für die Bistümer diskutierten. Der Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hatte vor über einem Jahr gefordert, die Landesleistungen für die Kirchen sollten wenigstens um zehn bis 15 Prozent sinken.

In Niedersachsen sollten die Kirchengelder Thema einer Sparklausur der Landesregierung werden. Bislang fanden lediglich informelle Gespräche mit Kirchenvertretern statt.

Auch in anderen Bundesländern werden die Dotationen klaglos weitergezahlt: Pro Jahr kassieren die katholischen Bistümer von den Ländern insgesamt über 190 Millionen Euro als Ausgleich für die Säkularisierung.

Papst Benedikt XVI. hatte bei seinem Deutschland-Besuch verlangt, die Kirche müsse sich "entweltlichen". Es sei besser, sie wäre "von ihrer materiellen und politischen Last befreit". Die "Enteignung von Kirchengütern" vor 200 Jahren habe in der Kirche zur "Läuterung" wesentlich beigetragen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, hatte daraufhin erklärt, dies habe "nichts mit der Abschaffung von konkreten finanziellen Ansprüchen zu tun".