Lebensschutz. Worum es dabei (nicht) geht

17. September 2010


Wenn ich in diesem Jahr am morgigen „Marsch für das Leben“ in Berlin schon nicht persönlich teilnehmen kann, so möchte ich doch zumindest einen kleinen Beitrag dazu leisten, Wesen und Motive der Lebensschutz-Veranstaltung einsichtig zu machen. Das scheint mir nötig, werden Lebensschützer doch oft mit Missverständnissen (es gehe etwa um den Fortbestand des deutschen Volkes) und Unterstellungen (es gehe in der Tat um die Unterdrückung der Frau) konfrontiert, die nicht nur haltlos sind, sondern in tragischer Weise den Blick auf die eigentliche Intention versperren, der sich kein vernünftiger Mensch entziehen kann: den Schutz des menschlichen Lebens.

I. Ausgangspunkt: Das Christliche Menschenbild

1. Anthropologischer Ausgangspunkt der Ethik des Lebensschutzes ist das christliche Menschenbild. Kerngedanke des christlichen Menschenbildes ist die Geschöpflichkeit des Menschen im Bilde und nach dem Bilde Gottes. Die Gottebenbildlichkeit ist in einer analogia relationalis gegeben. In der Folge von Gen 1, 26 spiegelt sich die innertrinitarische Bezogenheit Gottes in der Bezogenheit des Schöpfers zum Geschöpf, sie äußert sich in der Beziehung Gottes zum Menschen. Ferner ist der Mensch als geschaffenes Ebenbild Gottes von seinem Ursprung, seinem Wesen und seiner Zielbestimmung her nicht eigenbestimmt, seine Würde ist eine dignitas aliena, eine „fremde Würde“, um es mit Martin Luther zu sagen. Die Würde des Menschen kommt als „fremde Würde“ von Gott, sie ist das „Echo“ auf die Gottebenbildlichkeit, wie es Ludger Honnefelder treffend ausdrückt. Die Unantastbarkeit der Würde hat damit einen „Preis“: Die Bindung des Menschen an Gott.

2. Zugleich schafft Gott den Menschen in Freiheit, die jedoch, in richtigem Modus gelebt, paradoxerweise stets auf ihren Charakter als Gnadengabe und damit auf die Abhängigkeit des Menschen von Gott verweist, wie der evangelische Theologe Helmut Thielicke es eindeutig formuliert: „Es bleibt zu bedenken, dass Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung nicht unser kreatives Werk, sondern die uns zugesprochene Schöpfungsbestimmung sind“. Aus ihr wiederum erwächst für den Menschen die „Verantwortung vor Gott“, auf die in der Präambel unseres Grundgesetzes hingewiesen wird.

Das Verhältnis von Freiheit, Abhängigkeit und Verantwortung zeigt sich sehr schön im Gleichnis vom verlorenen Sohn (Lk 15, 11-32), denn der Sohn hat in Verkennung der Abhängigkeit vom Vater die Freiheit seiner Sohnschaft nur im negativen Modus gelebt. Er kann schließlich seine Beziehung zum Vater nicht mehr auf seine eigene Sohnes-Würde bauen, denn diese hat er verloren. So bekennt er: „Vater, ich habe gesündigt gegen den Himmel und vor dir; ich bin hinfort nicht mehr wert, daß ich dein Sohn heiße“ (Lk 15, 21). Er muss hoffen, dass der Vater seinerseits die Beziehung neu aufbaut. Dies tut er, in dem er von sich, von seiner Würde, von seinem Besitz gibt. So antwortet der Vater auf das Bekenntnis des Sohnes: „Holt schnell das beste Gewand, und zieht es ihm an, steckt ihm einen Ring an die Hand, und zieht ihm Schuhe an“ (Lk 15, 22). Gewand, Ring und Schuhe sind Besitztümer des Vaters, auf die der Sohn eigentlich keinen Anspruch hat; er empfängt sie aus Gnade. Thielicke fasst das eindrücklich zusammen: „Die Ebenbildlichkeit des verlorenen Sohnes beruht nicht auf der Eigenschaft des Sohnes, Sohn geblieben zu sein, sondern auf der des Vaters, Vater geblieben zu sein.“

Übertragen auf die Heilsgeschichte der gesamten Menschheit besteht dieser Gnadenerweis Gottes in seiner Menschwerdung. Die Würde des Menschen wird dabei durch die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus nicht nur bestätigt, sondern verstärkt, denn Jesus ist der einzige Mensch schlechthin, der einzige Mensch, der die Menschlichkeit des Ebenbilds erfüllt und sie nicht nur im negativen Sinne lebt, als verfehlte Möglichkeit. Die christliche Philosophie verleiht dem Menschen aufgrund dieser schöpfungstheologischen und soteriologischen Überlegungen eine unveräußerliche dignitas humana. Als Abbild Gottes ist dem Menschen personale, subjektive Würde verliehen. Er muss seine Würde nicht erwerben oder bestätigen, er kann sie gar nicht erwerben oder bestätigen, weil er sie nicht hat wie blaue Augen oder braune Haare, sondern weil er sie in sich trägt und dadurch überhaupt erst zum Menschen wird.

In der Beziehung Gottes zum Menschen und der Rückbindung des Menschen an Gott, in der Jesus Christus die heilende, rettende Mitte bildet, ist die Würde ein Absolutum. Das ist der Clou des Begriffs der absoluten Würde des Menschen: die Gebundenheit des Menschen an ein absolutes Sein, an Gott, der ihm, dem Menschen, die unbedingte Würde verleiht, weil er ihn unbedingt liebt.

3. Im Ökonomismus der säkularen Gesellschaft erhält ein Klima in die Anthropologie Einzug, das den Menschen von Gott und die Menschenwürde vom Menschen trennt und der Würde damit diese Unbedingtheit nimmt. Dem Menschen ist die Würde scheinbar nicht mehr verliehen, sondern er hat sie sich – polemisch formuliert – durch Wohlverhalten zu verdienen.

So billigen die Befürworter der Folter dem Terroristen, von dem man annimmt, er wisse, wo die nächste Bombe explodiert, nur eine bedingte Würde zu, abhängig von seiner Auskunftsbereitschaft. In die Diskussion um die Verwertung von Embryonen zu Forschungszwecken stiehlt sich der Gedanke, menschlichem Leben gänzlich die Würde abzusprechen. Es zeigt sich etwa bei Peter Singer, wohin jemand gelangt, der das christliche Menschenbild mit dem Hinweis auf den darin enthaltenen „unangebrachten Respekt vor der Lehre von der Heiligkeit des menschlichen Lebens“ verwirft: zur ethischen Rechtfertigung von Abtreibungen bis zur Geburt und – wenn denn vom Kind nicht erwartet werden kann, dass es zur Person mit Wunsch- und Interessensfähigkeit heranreift, weil es etwa geistig behindert ist – auch darüber hinaus.

Pragmatische Argumente sowie die individuelle Wunsch- und Interessensfähigkeit werden zu notwendigen Bedingungen des Menschseins, aus denen im Ergebnis so etwas wie schützenswerte Würde erst entsteht, die dann keine Menschen-, sondern eine „Personenwürde“ im Sinne von autonomer Personalität ist, die bestimmte Menschen – ungeborene, behinderte, kranke, alte – vom Feld der Achtung und des Schutzes verweist. Wer von Anderen abhängt, braucht nicht geachtet zu werden. Gegen ein solches Denken wehrt sich christliche Lebensschutzethik ganz entschieden, weil sie auf der Basis der christlichen Anthropologie jeden Menschen von Beginn an als Person mit Körper, Geist und Seele sieht und sich eingedenk der Tatsache, dass wir alle von Gott abhängig sind, sträubt, eine bestimmte Form menschlichen Daseins gegen eine andere auszuspielen.

II. Lebensschutz. Worum es dabei geht

1. Ihrem Wesen nach ist die Lebensschutzethik universalistisch, absolutistisch, gesinnungs- oder haltungsorientiert und prinzipienbezogen. Sie kennt ewige, absolute Werte bzw. Wertmaßstäbe. Das rückt sie begründungstheoretisch in die Nähe des Pflichtansatzes deontologischer Modelle (Kant). Die Lebensschutzethik gehorcht dem Prinzip: Gut ist, was aus guten Motiven getan wird, die einem Gewissen entspringen, das vor dem Hintergrund eines als absolut verstandenen Wertgerüsts gebildet wird.

Das bedeutet, dass sich Lebensschutzethik grundsätzlich gegen situative, relativistische, folgen- bzw. nutzenorientierte und zweckbezogene Abwägungen richtet, wie sie den teleologischen Modellen eignen (Utilitarismus). Sie folgt grundsätzlich nicht dem Prinzip: Gut ist, was gute Konsequenzen hat.

2. Aus dem christlichen Menschbild und der moraltheoretischen Verortung wird klar: Beim Lebensschutz geht es primär um menschliches Leben.

a) Was ist „menschliches Leben“? Diese Frage klingt trivial, birgt aber die Spannung der Ursprungsdebatte. Fest steht: Es gibt, philosophisch betrachtet, keinen sinnvolleren Ursprungszeitpunkt als den Ursprung selbst – und der liegt nun einmal in der Zeugung. Der Anfang des Menschen als Seiendem ist nicht genauer und besser zu bestimmen als im Moment des Beginns von etwas ontologisch wirklich Neuem. Menschliches Leben beginnt mit der ersten Zellteilung. Das, was dann da ist, ist neu und lebensfähig. Das ontologisch Neue ist mit der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle zu einem neuen Seienden gegeben. Mit der ersten Zellteilung erweist sich dieses neue Seiende als lebendig. Ein Mensch ist entstanden – ein Mensch, der von diesem Moment an zu achten und zu schützen ist.

Alle anderen Zeitpunkte sind willkürliche Fristenlösungen, die auch anderes liegen könnten, ohne Verschlechterung der Argumentationslage. Wir wissen, dass der gerade gezeugte Mensch alles hat, was es braucht, um ein Mensch zu werden, und der Mensch hat alles, um Person zu werden. Der Mensch/die Person ist von Beginn an in potentia angelegt. Daher sollten wir das menschliche Lebewesen von Anfang an zuerst und vor allem als eine „potentielle Person“ betrachten, die im moraltheoretischen Kontext wie eine Person mit unbedingtem Lebensrecht zu behandeln ist, was eine Ausweitung des Lebensschutzes auf das ungeborene menschliche Leben zwingend macht.

So sieht es die katholische Morallehre, deren essentiellen Gehalt in der Frage des Lebensbeginns Papst Johannes Paul II. wie folgt beschreibt: „Das werdende menschliche Leben im Mutterschoß, entstanden durch die Schöpfermacht Gottes im geheimnisvollen Zusammenwirken mit der lebensspendenden Kraft von Mann und Frau, ist vom ersten Augenblick der Empfängnis an ein besonders schützenswertes Gut.“

So sieht es aber auch unser Grundgesetz. Das „Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ,lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (so in einem Urteil des BVG), denn das Grundgesetz enthalte keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (so in einem anderen Urteil des BVG). Die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt auf die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen (Art. 1 GG) gilt mithin auch für jedes menschliche Leben, das geborene und das ungeborene.

b) Warum „nur“ menschliches Leben? Das Menschenbild der abbildlichen Geschöpflichkeit des Menschen erhebt ihn ob seines engen Verhältnisses zum Schöpfer-Gott aus der Natur, weil es ihn mit Geist und Geschichtlichkeit begnadet sieht. Der Mensch hat Vernunft, das Tier und die Pflanze nicht. Damit wird der Mensch zum Herrscher über die (nicht-humane) Natur. Es gilt in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine Missinterpretation des schöpfungstheologischen Bildes der „Krone“ vorliegt, wenn man daraus eine uneingeschränkte, möglicherweise gar willkürliche Herrschaft ableiten will. Vielmehr ist „Krone“ ein Symbol für die Pflicht zu einer verantwortlichen Sicht auf die Mitgeschöpfe, ohne dabei die nicht bloß graduellen (wie etwa vom „evolutionären Humanismus“ behauptet), sondern prinzipiellen Unterschiede zwischen Mensch und Tier zu verwischen. Wenn wir uns also in einer „Demokratie von Mitgeschöpfen“ (Whitehead) sehen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese nicht zur Anarchie gerät oder, weit schlimmer, zur Öko-Diktatur, die das unterdrückt, was sie zu schützen vorgibt: Leben. Es braucht vielmehr neue Tugenden, die „biophile und ökologische Grundhaltungen“ ansprechen – „Lebensförderlichkeit, Friedensbereitschaft, Schonung im Umgang mit der Natur, Rücksichtnahme auf die Interessen künftiger Generationen sowie Zivilcourage und Wahrhaftigkeit“ – und damit „Antwortmöglichkeiten auf die Herausforderungen der Zukunft bereitstellen“ (Schockenhoff).

3. Beim Lebensschutz geht es auf der Grundlage der Achtung der menschlichen Würde um den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens. Das menschliche Leben ist heilig, und daher zu achten und zu schützen – unabhängig von seinen konkreten Ausprägungen. Was bedeutet das? Und was bedeutet es nicht? Wofür und wogegen richtet sich Lebensschutz? Lebensschützer sind gegen Embryonen verbrauchende Forschung, Abtreibung, Sterbehilfe, Folter, Todesstrafe, Krieg und Umweltzerstörung. Sie sind für Frieden, die Bewahrung der Schöpfung, angemessene Arbeitsbedingungen, gerechte Verfahren in Justiz und Verwaltung sowie eine lebensförderliche Forschung.

III. Lebensschutz. Worum es dabei nicht geht

1. Lebensschutz ist nicht „rechts“. Lebensschutz ist Selbstzweck, weil das Leben eine Würde in sich trägt, die zu achten oberstes Prinzip jedes menschlichen Handelns ist. Lebensschutz dient dem Lebenserhalt und damit der bedeutendsten Ausprägung der Würde: der Möglichkeit, Würde zu erfahren und in die Welt zu strahlen, also: zu leben. Das gilt für alle Menschen aller Kulturen, Religionen und Rassen. Es geht nicht um den Fortbestand irgendwelcher Völker. Die katholische Morallehre und das katholische Naturrecht, die der Lebensschutzethik im Rücken stehen, sind in der klassischen Ausrichtung seit Thomas von Aquin am Menschen und nicht am Volk orientiert und zudem von einem Universalismus getragen, der jedem Partikularismus zuwider läuft.

2. Lebensschutz ist nicht „frauenfeindlich“. Lebensschutz kämpft für das Leben und die Würde des ungeborenen Kindes und das Leben und die Würde der Mutter. Es ist für das Kind, nicht gegen die Mutter. Dieser Kind und Mutter umgreifende Charakter lässt sich in einem Appell Papst Johannes Paul II. zum Lebensschutz erkennen: „Auch die Mutter selbst, die unter dem Herzen das aufkeimende und sich entwickelnde Menschenkind trägt, verdient in hohem Maße Achtung, Ehrfurcht und Anerkennung. So rufe ich […] dazu auf, das werdende Kind im Mutterleib als vollwertigen Menschen anzuerkennen und einer werdenden Mutter mit Respekt und Wertschätzung, Liebe und Feinfühligkeit zu begegnen.“

3. Lebensschutz ist nicht „kurzsichtig“, „engstirnig“ und „einseitig“. Es geht beim Lebensschutz nicht nur um das Thema Abtreibung. Nicht nur das ungeborene, sondern auch das geborene Leben sind Gegenstand des Lebensschutzes. Aber auch das greift noch zu kurz. Lebensschutz ist nicht auf die „letzte Meile“ fixiert, nicht auf den unmittelbaren Schutz menschlichen Lebens beschränkt (Lebensschutz 1. Ordnung). Lebensschutz umfasst weit mehr: Er muss sich darum kümmern, dass die Bedingungen für den Schutz menschlichen Lebens, vor allem für die Möglichkeit des Selbstschutzes, besser werden (Lebensschutz 2. Ordnung oder Meta-Lebensschutz). Dazu gehört es, auf allen Ebenen die Würde des Menschen ins Zentrum zu stellen und alle sozialen, ökonomischen und politischen Maßnahmen daran auszurichten. Darauf muss christlicher Lebensschutz verpflichten.

Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des morgigen „Marsch für das Leben“ in Berlin alles Gute und Gottes Segen.

Josef Bordat

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