Moral und Recht

26. April 2013


Margot Käßmann sagt: „Abtreibungen kann ich nicht einfach so befürworten, weil sie Leben zerstören. Aber ich kann mit dem Kompromiss in unserem Land sehr gut leben, dass sie bis zum Ende des dritten Monats der Schwangerschaft nicht strafrechtlich verfolgt werden.“

Ich glaube, ähnlich wie Frau Käßmann, dass man das Thema Lebensschutz nicht über das Strafrecht angehen sollte. Seit Kant sind Moralität und Legalität getrennt, insoweit, als Moral und Recht zwar aufeinander bezogen sind, sich dieses aber aus jener nicht mehr unmittelbar ergibt.

Das Problem ist nur: Wenn Moral und Recht zu weit auseinandergehen, wenn es ungerechte Gesetze gibt, geht das Bewusstsein für Gut und Böse nach und nach verloren. Wenn Unrecht systematisch ungesühnt bleibt, wird es nicht mehr als Unrecht wahrgenommen. Es gibt ja heute schon viele, die aufgrund der Gesetzeslage eine Abtreibung als „Recht der Frau“ ansehen, nicht als ungesühnt bleibendes Unrecht gegenüber dem ungeborenen Kind der Frau.

Wenn aber von der (straf)rechtlichen Seite her der Druck nicht erhöht werden soll (und das wäre wirklich nicht der Weg, der den Lebensschutz verbessert), so muss von der moralischen Seite her die Unterstützung verstärkt werden, also die Beratungsleistungen, die konkreten Hilfsangebote materieller und immaterieller Art.

Monica e. V. leistet genau das. Ich darf deswegen noch einmal darauf hinweisen, dass der Verein Ihre Hilfe benötigt.

(Josef Bordat)

Kommentare sind geschlossen.