Belgien: Todesfälle durch aktive Sterbehilfe auf dem Höchststand
(gloria.tv/ KNA) In Belgien nehmen immer mehr Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch. Wie belgische Medien (Donnerstag) berichten, waren die Zahlen 2012 mit 1.432 Fällen auf dem Höchststand. Dies ist den Angaben zufolge ein Zuwachs um fast 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; damals waren 1.133 Menschen durch aktive Sterbehilfe aus dem Leben geschieden. 1.055 Betroffene (74 Prozent) litten laut Zeitungsbericht an Krebs; 52 Menschen gaben «neuropsychiatrische Störungen» als Grund für den Todeswunsch an.
Der belgische Senat hatte am Mittwoch eine Debatte über die Ausweitung aktiver Sterbehilfe auf Minderjährige und demente Menschen begonnen. Medienberichten zufolge sollen zunächst Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Intensivmediziner, Kinderärzte und Krankenhauspersonal Stellung zu dem Vorhaben beziehen, damit vor einer möglichen Gesetzesänderung alle Seiten gehört würden. Die Anhörungen sollen am 20. Februar beginnen.
Aktive Sterbehilfe ist in Belgien seit zehn Jahren unter bestimmten Umständen gestattet. Laut geltendem Gesetz muss der unheilbar kranke Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben «freiwillig, überlegt und wiederholt» geäußert haben. Zudem darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen, und die Krankheit muss ein Weiterleben für den Kranken «körperlich oder psychisch unerträglich» machen.
Der belgische Senat hatte am Mittwoch eine Debatte über die Ausweitung aktiver Sterbehilfe auf Minderjährige und demente Menschen begonnen. Medienberichten zufolge sollen zunächst Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Intensivmediziner, Kinderärzte und Krankenhauspersonal Stellung zu dem Vorhaben beziehen, damit vor einer möglichen Gesetzesänderung alle Seiten gehört würden. Die Anhörungen sollen am 20. Februar beginnen.
Aktive Sterbehilfe ist in Belgien seit zehn Jahren unter bestimmten Umständen gestattet. Laut geltendem Gesetz muss der unheilbar kranke Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben «freiwillig, überlegt und wiederholt» geäußert haben. Zudem darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen, und die Krankheit muss ein Weiterleben für den Kranken «körperlich oder psychisch unerträglich» machen.