Annemi
31498

Die Hl.Messe im Sinne des II.Vatikanums

Annemi
Annemi
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Annemi
elisabethvonthüringen
Freaky, unser leidender a.t.m. soll einfach dieses Video ansehen...ab Min.7 spricht Dr. Kreier über das ein Konzil...da wird einiges klar!!!
a.t.m
@Kirchenfreak: Gute Antwort, aber das ändert nichts an den abscheulichen Früchten die durch das VK II heraufbeschworen wurden.
29 Juni 1972, Papst Paul VI:
„Wir haben das Gefühl, dass durch irgendeinen Spalt der Rauch Satans in dem Tempel Gottes eingedrungen ist“
11 Mai 2010 Papst Benedikt XI in Fatima:
„Die größte Verfolgung der Kirche kommt nicht von den äußeren Feinden, sondern erwächst aus …Mehr
@Kirchenfreak: Gute Antwort, aber das ändert nichts an den abscheulichen Früchten die durch das VK II heraufbeschworen wurden.

29 Juni 1972, Papst Paul VI:
„Wir haben das Gefühl, dass durch irgendeinen Spalt der Rauch Satans in dem Tempel Gottes eingedrungen ist“

11 Mai 2010 Papst Benedikt XI in Fatima:

„Die größte Verfolgung der Kirche kommt nicht von den äußeren Feinden, sondern erwächst aus der Sünde in der Kirche“

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
a.t.m
Kunibert: Die liturgischen Missbräuche, wie hier www.facebook.com/media/set und hier Cardinal Schönborn celebrates Youth Mass sind ja nur die Spitze eines gigantischen satanischen Berges der bis in die Hölle reicht. So kenne ich keinen einzigen Priester in meinen Dekanat der sich an das gültige Messbuch von 1975 hält (wen es überhaupt benutzt wird).
Und Kirchenfrak, schön für sie, aber blicken …Mehr
Kunibert: Die liturgischen Missbräuche, wie hier www.facebook.com/media/set und hier Cardinal Schönborn celebrates Youth Mass sind ja nur die Spitze eines gigantischen satanischen Berges der bis in die Hölle reicht. So kenne ich keinen einzigen Priester in meinen Dekanat der sich an das gültige Messbuch von 1975 hält (wen es überhaupt benutzt wird).

Und Kirchenfrak, schön für sie, aber blicken sie ab und zu auch einmal über den "Tellerrand" ??
Ich kenne einen hervorragenden jungen Priester, der erstens von Diözesaneigenen Priesterseminar mit 2 anderen verjagt wurde, an einen anderen Seminar mit Freuden aufgenommen wurde und dort zum Priester geweiht wurde, in weiterer Folge wurde er in eine Pfarre versetzt, und nach kurzer Zeit wurde dieser von seinen Pfarrer im Auftrag des Pfarrgemeinderates verjagt, ( Er ist nun in einen Kloster). Ein anderer junger Priester der wiederholt mehrere schwere liturgische Missbräuche begangen hat, und nachdem sich der ansonsten liberale Pfarrgemeinderat mehrfach beim Ortsbischof beschwert hat, wurde dieser sogar in einer anderen Pfarre Pfarradministrator. Der größte Mangel besteht in meinen Augen nicht in den Priestern, sondern in denen die diese kirchenfern Ausbilden (oder verjagen) und in der Führungsschwäche der kirchlichen Obrigkeit, die diesen einfach alles durchgehen lässt, anstatt mit väterlicher Strenge zu ermahnen. Aber das gültige Kirchenrecht scheint so und so nach dem VKII nur mehr Todes Recht zu sein, außer es geht ums Geld. Siehe Pfarrerinitiative, WiSiKi, POA, ZdK, KFB usw. usw.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
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a.t.m
Kirchenfreak Gott den Herrn sei es gedankt das sie nicht im meiner Haut stecken, denn dann wäre ich ja "besessen". Wenn sie meine Antwort an sie nicht verstehen können, weil sie ihnen Geistig zu hoch ist, so werde ich nun versuchen ihnen diese in einfacheren Wörtern zu erläutern.
Texte die stammen von VK II nicht immer Gut, sondern teilweise BÖSE, weil widersprechen Gott dem Herrn, dem was steht …Mehr
Kirchenfreak Gott den Herrn sei es gedankt das sie nicht im meiner Haut stecken, denn dann wäre ich ja "besessen". Wenn sie meine Antwort an sie nicht verstehen können, weil sie ihnen Geistig zu hoch ist, so werde ich nun versuchen ihnen diese in einfacheren Wörtern zu erläutern.

Texte die stammen von VK II nicht immer Gut, sondern teilweise BÖSE, weil widersprechen Gott dem Herrn, dem was steht in "Heiliger Bibel" und was Kirche bis dahin Lehrte und was Heilige Tradition von Einer, Heiliger, Katholischen und Apostolischer Kirche wahr (wenn wünschen ich auch definieren was sein diese Wörter). NOM nix gut, sondern Böse wurde gemacht von "Freimaurer Bugnini und Luther Anhängern, und daher liturgischer Missbrauch, eben weil nicht GUT. Ungehorsam nicht Gut, weil wenn Chef zu sagen, "Machen du das?" und du sagen "Nix machen so" Chef sagen "Du gehen nach Hause, und Arbeitsamt". Handkommunion nix gut weil du Fleisch gewordenen Gott dem Herrn, empfangen sollst kniend und in den Mund, weil sonst du verlierst Ehrfurcht vor Gott den Herrn und dich auf gleiche Stufe stellst. Liturgischer Missbrauch nix gut, weil verhöhnt und verspottet Gott den Herrn und sein Kirch. Unzucht nix gut, weil sein schwere Sünd und führt in Höll. Abtreibung nix gut, weil wird Mensch grausam kaputtgemacht in Bauch von Mutter. usw.

Ich hoffe sie verstehen nun besser.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Tradition und Kontinuität
@Kirchenfreak
Ja, eben. Nicht das Konzil ist schuld, sondern, die, welche das Konzil konfisziert haben. Das Konzil bestätigte die Zelebrationsrichtung versus deum, es bestätigte das Latein als Kultsprache und pries den gregorianischen Choral als bevorzugte Form des liturgischen Gesangs. Da war keine Rede von Handkommunion und schon gar nicht von der Aufhebung des Zölibats oder der Uminterpretation …Mehr
@Kirchenfreak
Ja, eben. Nicht das Konzil ist schuld, sondern, die, welche das Konzil konfisziert haben. Das Konzil bestätigte die Zelebrationsrichtung versus deum, es bestätigte das Latein als Kultsprache und pries den gregorianischen Choral als bevorzugte Form des liturgischen Gesangs. Da war keine Rede von Handkommunion und schon gar nicht von der Aufhebung des Zölibats oder der Uminterpretation der Sakramente (was auch nicht möglich ist). Papst Benedikt hat das richtig erkannt und vorsichtige Reformen in die Wege geleitet. Leider wird das alles jetzt wieder rückgängig gemacht und die Reise geht mit Volldampf in die andere Richtung, weit über das Konzil hinaus.
a.t.m
Schöne Wörter, aber wie sieht die Realität aus???
www.facebook.com/media/set
Cardinal Schönborn celebrates Youth Mass usw.usw.
Solange solcher Frevel an Heiligen Orten ungehindert weitergeht, sind holphrasige Wörter Kontraproduktiv, denn nicht an ihren Wörtern werden und sollen wir sie erkennen, sondern nur an ihren Früchten.
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Schöne Wörter, aber wie sieht die Realität aus???
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Cardinal Schönborn celebrates Youth Mass usw.usw.

Solange solcher Frevel an Heiligen Orten ungehindert weitergeht, sind holphrasige Wörter Kontraproduktiv, denn nicht an ihren Wörtern werden und sollen wir sie erkennen, sondern nur an ihren Früchten.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Annemi
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Annemi
6. Kapitel: Die Kirchenmusik
112. Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht. In der Tat haben sowohl die Heilige Schrift…Mehr
6. Kapitel: Die Kirchenmusik

112. Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht. In der Tat haben sowohl die Heilige Schrift42 wie die heiligen Väter den gottesdienstlichen Gesängen hohes Lob gespendet; desgleichen die römischen Päpste, die in der neueren Zeit im Gefolge des heiligen Pius X. die dienende Aufgabe der Kirchenmusik im Gottesdienst mit größerer Eindringlichkeit herausgestellt haben. So wird denn die Kirchenmusik um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist, sei es, dass sie das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert, sei es, dass sie die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt. Dabei billigt die Kirche alle Formen wahrer Kunst, welche die erforderlichen Eigenschaften besitzen, und lässt sie zur Liturgie zu. Unter Wahrung der Richtlinien und Vorschriften der kirchlichen Tradition und Ordnung sowie im Hinblick auf das Ziel der Kirchenmusik, nämlich die Ehre Gottes und die Heiligung der Gläubigen, verfügt das Heilige Konzil das Folgende.

113. Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung an, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird und dabei Leviten mitwirken und das Volk tätig teilnimmt. Was die zu verwendende Sprache betrifft, so gelten die Vorschriften von Art. 36; für die Messe von Art. 54, für die Sakramente von Art. 63, für das Stundengebet von Art. 101.

114. Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden. Die Sängerchöre sollen nachdrücklich gefördert werden, besonders an den Kathedralkirchen. Dabei mögen aber die Bischöfe und die übrigen Seelsorger eifrig dafür Sorge tragen, dass in jeder liturgischen Feier mit Gesang die gesamte Gemeinde der Gläubigen die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu leisten vermag, im Sinne von Art. 28 und 30.

115. In den Seminarien, in den Noviziaten und Studienhäusern der Ordensleute beiderlei Geschlechts sowie auch in den übrigen katholischen Instituten und Schulen soll auf die musikalische Ausbildung und Praxis großes Gewicht gelegt werden. Um diese Ausbildung zu erreichen, sollen die Dozenten der Kirchenmusik sorgfältig vorgebildet werden. Darüber hinaus wird empfohlen, wo es angebracht erscheint, höhere Kirchenmusik-Institute zu errichten. Die Kirchenmusiker aber, die Sänger und besonders die Sängerknaben sollen auch eine gediegene Ausbildung erhalten.

116. Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen Handlungen, wenn im übrigen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, den ersten Platz einnehmen. Andere Arten der Kirchenmusik, besonders die Mehrstimmigkeit, werden für die Feier der Liturgie keineswegs ausgeschlossen, wenn sie dem Geist der Liturgie im Sinne von Art. 30 entsprechen.

117. Die "editio typica" der Bücher des Gregorianischen Gesanges soll zu Ende geführt werden; darüber hinaus soll eine kritische Ausgabe der seit der Reform des heiligen Pius X. bereits herausgegebenen Bücher besorgt werden. Es empfiehlt sich ferner, eine Ausgabe zu schaffen mit einfacheren Melodien für den Gebrauch der kleineren Kirchen.

118. Der religiöse Volksgesang soll eifrig gepflegt werden, so dass die Stimmen der Gläubigen bei Andachtsübungen und gottesdienstlichen Feiern und auch bei den liturgischen Handlungen selbst gemäß den Richtlinien und Vorschriften der Rubriken erklingen können.

119. Da die Völker mancher Länder, besonders in der Mission, eine eigene Musiküberlieferung besitzen, die in ihrem religiösen und sozialen Leben große Bedeutung hat, soll dieser Musik gebührende Wertschätzung entgegengebracht und angemessener Raum gewährt werden, und zwar sowohl bei der Formung des religiösen Sinnes dieser Völker als auch bei der Anpassung der Liturgie an ihre Eigenart, im Sinne von Art. 39 und 40.
Deshalb soll bei der musikalischen Ausbildung der Missionare sorgfältig darauf geachtet werden, dass sie im Rahmen des Möglichen imstande sind, die überlieferte Musik der betreffenden Völker sowohl in den Schulen als auch im Gottesdienst zu fördern.

120. Die Pfeifenorgel soll in der lateinischen Kirche als traditionelles Musikinstrument in hohen Ehren gehalten werden; denn ihr Klang vermag den Glanz der kirchlichen Zeremonien wunderbar zu steigern und die Herzen mächtig zu Gott und zum Himmel emporzuheben. Andere Instrumente aber dürfen nach dem Ermessen und mit Zustimmung der für die einzelnen Gebiete zuständigen Autorität nach Maßgabe der Art. 22. § 2,37 und 40 zur Liturgie zugelassen werden, sofern sie sich für den heiligen Gebrauch eignen oder für ihn geeignet gemacht werden können, der Würde des Gotteshauses angemessen sind und die Erbauung der Gläubigen wirklich fördern.

121. Die Kirchenmusiker mögen, von christlichem Geist erfüllt, sich bewusst sein, dass es ihre Berufung ist, die Kirchenmusik zu pflegen und deren Schatz zu mehren. Sie sollen Vertonungen schaffen, welche die Merkmale echter Kirchenmusik an sich tragen und nicht nur von größeren Sängerchören gesungen werden können, sondern auch kleineren Chören angepasst sind und die tätige Teilnahme der ganzen Gemeinde der Gläubigen fördern.
Die für den Kirchengesang bestimmten Texte müssen mit der katholischen Lehre übereinstimmen; sie sollen vornehmlich aus der Heiligen Schrift und den liturgischen Quellen geschöpft werden.
Annemi
7. Kapitel: Die sakrale Kunst, liturgisches Gerät und Gewand
122. Zu den vornehmsten Betätigungen der schöpferischen Veranlagung des Menschen zählen mit gutem Recht die schönen Künste, insbesondere die religiöse Kunst und ihre höchste Form, die sakrale Kunst. Vom Wesen her sind sie ausgerichtet auf die unendliche Schönheit Gottes, die in menschlichen Werken irgendwie zum Ausdruck kommen soll, und …Mehr
7. Kapitel: Die sakrale Kunst, liturgisches Gerät und Gewand

122. Zu den vornehmsten Betätigungen der schöpferischen Veranlagung des Menschen zählen mit gutem Recht die schönen Künste, insbesondere die religiöse Kunst und ihre höchste Form, die sakrale Kunst. Vom Wesen her sind sie ausgerichtet auf die unendliche Schönheit Gottes, die in menschlichen Werken irgendwie zum Ausdruck kommen soll, und sie sind um so mehr Gott, seinem Lob und seiner Herrlichkeit geweiht, als ihnen kein anderes Ziel gesetzt ist, als durch ihre Werke den Sinn der Menschen in heiliger Verehrung auf Gott zu wenden. Darum war die lebenspendende Mutter Kirche immer eine Freundin der schönen Künste. Unablässig hat sie deren edlen Dienst gesucht und die Künstler unterwiesen, vor allem damit die Dinge, die zur heiligen Liturgie gehören, wahrhaft würdig seien, geziemend und schön: Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeiten. Die Kirche hat mit Recht immer auch eine Art Schiedsrichteramt ausgeübt; sie hat über die Werke der Künstler geurteilt und entschieden, welche dem Glauben, der Frömmigkeit und den ehrfurchtsvoll überlieferten Gesetzen entsprächen und als geeignet für den Dienst im Heiligtum anzusehen seien. Mit besonderem Eifer war die Kirche darauf bedacht, dass das heilige Gerät würdig und schön zur Zierde der Liturgie diente; sie hat dabei die Wandlungen in Material, Form und Schmuck zugelassen, die der Fortschritt der Technik im Laufe der Zeit mit sich gebracht hat.
So hat es denn den Vätern gefallen, in dieser Sache das Folgende zu verfügen.

123. Die Kirche hat niemals einen Stil als ihren eigenen betrachtet, sondern hat je nach Eigenart und Lebensbedingungen der Völker und nach den Erfordernissen der verschiedenen Riten die Sonderart eines jeden Zeitalters zugelassen und so im Laufe der Jahrhunderte einen Schatz zusammengetragen, der mit aller Sorge zu hüten ist. Auch die Kunst unserer Zeit und aller Völker und Länder soll in der Kirche Freiheit der Ausübung haben, sofern sie nur den Gotteshäusern und den heiligen Riten mit der gebührenden Ehrfurcht und Ehrerbietung dient, so dass sie einstimmen kann in den wunderbaren Chor, den die größten Männer in den vergangenen Jahrhunderten zur Verherrlichung des christlichen Glaubens angestimmt haben.

124. Bei der Förderung und Pflege wahrhaft sakraler Kunst mögen die Ordinarien mehr auf edle Schönheit bedacht sein als auf bloßen Aufwand. Das gilt auch für die heiligen Gewänder und die Ausstattung der heiligen Orte. Die Bischöfe mögen darauf hinwirken, dass von den Gotteshäusern und anderen heiligen Orten streng solche Werke von Künstlern ferngehalten werden, die dem Glauben, den Sitten und der christlichen Frömmigkeit widersprechen und die das echt religiöse Empfinden verletzen, sei es, weil die Formen verunstaltet sind oder weil die Werke künstlerisch ungenügend, allzu mittelmäßig oder kitschig sind. Beim Bau von Kirchen ist sorgfältig darauf zu achten, dass sie für die liturgischen Feiern und für die tätige Teilnahme der Gläubigen geeignet sind.

125. Der Brauch, in den Kirchen den Gläubigen heilige Bilder zur Verehrung darzubieten, werde nicht angetastet. Doch sollen sie in mäßiger Zahl und rechter Ordnung aufgestellt werden, damit sie nicht die Verwunderung der Gläubigen erregen oder einer weniger gesunden Frömmigkeit Vorschub leisten.

126. Bei der Beurteilung von Kunstwerken sollen die Ortsordinarien die Diözesankommission für sakrale Kunst hören und gegebenenfalls auch andere besonders sachverständige Persönlichkeiten sowie die Kommissionen, von denen in den Artikeln 44, 45, 46 die Rede ist. Sorgfältig sollen die Ordinarien darüber wachen, dass nicht etwa heiliges Gerät und Paramente oder kostbare Kunstwerke veräußert werden oder verkommen, sind sie doch Zierde des Hauses Gottes.

127. Die Bischöfe sollen sich entweder persönlich oder durch geeignete Priester, die Sachverständnis und Liebe zur Kunst besitzen, um die Künstler kümmern, um sie mit dem Geist der sakralen Kunst und der Liturgie zu erfüllen. Überdies wird empfohlen, in Gegenden, wo es angezeigt erscheint, Schulen oder Akademien für sakrale Kunst zur Heranbildung von Künstlern zu gründen. Die Künstler aber, die, angetrieben von ihrer schöpferischen Begabung, danach streben, der Herrlichkeit Gottes in der heiligen Kirche zu dienen, mögen sich alle immerdar wohl bewusst sein, dass es dabei um ein Stück heiliger Nachahmung des Schöpfergottes geht und um Werke, die für den katholischen Gottesdienst, für die Auferbauung der Gläubigen wie auch zu deren Frömmigkeit und religiösen Unterweisung bestimmt sind.

128 Die Canones und kirchlichen Statuten, die sich auf die Gestaltung der äußeren zur Liturgie gehörigen Dinge beziehen, sind zugleich mit den liturgischen Büchern im Sinne von Art. 25 unverzüglich zu revidieren.
Das gilt besonders von den Bestimmungen über würdigen und zweckentsprechenden Bau der Gotteshäuser, Gestalt und Errichtung der Altäre, edle Form des eucharistischen Tabernakels, seinen Ort und seine Sicherheit, richtige und würdige Anlage des Baptisteriums, schließlich von den Bestimmungen über die rechte Art der heiligen Bilder, des Schmuckes und der Ausstattung der Kultgebäude. Bestimmungen, die der erneuerten Liturgie weniger zu entsprechen scheinen, mögen abgeändert oder abgeschafft werden; solche aber, die sie fördern, sollen beibehalten oder neu eingeführt werden. In diesem Zusammenhang wird den Bischofsversammlungen der einzelnen Gebiete, besonders hinsichtlich von Material und Form der heiligen Geräte und Gewänder, die Vollmacht erteilt, Anpassungen an die örtlichen Erfordernisse und Sitten vorzunehmen, nach Maßgabe von Art. 22 dieser Konstitution.

129. Die Kleriker sollen während ihrer philosophischen und theologischen Studienzeit auch über Geschichte und Entwicklung der sakralen Kunst unterrichtet werden, wie auch über die gesunden Grundsätze, auf die sich die Werke der sakralen Kunst stützen müssen. So sollen sie die ehrwürdigen Denkmäler der Kirche schätzen und bewahren lernen und den Künstlern bei der Schaffung ihrer Werke passende Ratschläge erteilen können.

130. Es ist angemessen, den Gebrauch der Pontifikalien jenen kirchlichen Personen vorzubehalten, die Bischöfe sind oder irgendeine besondere Jurisdiktion besitzen.
Anhang: Erklärung des II. Vatikanischen Konzils zur Kalenderreform
Das Heilige Allgemeine Zweite Vatikanische Konzil misst dem Verlangen vieler, das Osterfest auf einen bestimmten Sonntag anzusetzen und den Kalender festzulegen, nicht geringe Bedeutung bei. Nach sorgfältiger Abwägung aller Folgen, die aus der Einführung eines neuen Kalenders entspringen können, erklärt es Folgendes.
1) Das Heilige Konzil widerstrebt nicht der Festlegung des Osterfestes auf einen bestimmten Sonntag im Gregorianischen Kalender, wenn alle, die es angeht, besonders die von der Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl getrennten Brüder, zustimmen.
2) Ebenso erklärt das Heilige Konzil, dass es sich nicht gegen Versuche wendet, in der bürgerlichen Gesellschaft einen immer währenden Kalender einzuführen.
Von den verschiedenen Systemen, die zur Festlegung eines immer währenden Kalenders und dessen Einführung im bürgerlichen Leben ausgedacht werden, steht die Kirche nur jenen nicht ablehnend gegenüber, welche die Siebentagewoche mit dem Sonntag bewahren und schützen, ohne einen wochenfreien Tag einzuschieben, so dass die Folge der Wochen unangetastet bleibt, es sei denn, es tauchten ganz schwer wiegende Gründe auf, über die dann der Apostolische Stuhl zu urteilen hat.

Anmerkungen:
1 Sekret des 9. Sonntags nach Pfingsten.
2 Vgl. Hebr 13,14.
3 Vgl. Eph 2,21-22.
4 Vgl. Eph 4,13.
5 Vgl. Jes 11,12.
6 Vgl. Joh 11,52.
7 Vgl. Joh 10,16.
8 Vgl. Jes 61,1; Lk 4,18.
9 Ignatius von Antiochien, Ad Ephesios, 7, 2: ed. F. X. Funk, Patres Apostolici, I (Tübingen 1901) 218.
10 Vgl. 1 Tim 2,5.
11 Sacramentarium Veronense (Leonianum): ed. C. Mohlberg (Rom 1956) n. 1265 S. 162.
12 Osterpräfation im Missale Romanum.
13 Vgl. die Oration nach der zweiten Lesung am Karsamstag, im Missale Romanum, vor der Erneuerung der Karwoche.
14 Vgl. Mk 16,15.
15 Vgl. Apg 26,18.
16 Vgl. Röm 6,4; Eph 2,6; Kol 3,1; 2 Tim 2,11.
17 Vgl. Joh 4,23.
18 Vgl. 1 Kor 11,26.
19 Konzil von Trient, Sess. XIII, 11. Okt. 1551, Decr. De ss. Eucharist., c. 5: Concilium Tridentinum, Diariorum, Actorum, Epistularum, Tractatuum nova collectio, ed. Soc. Goerresiana, Bd. VII. Actorum pars IV (Freiburg i. Br. 1961) 202.
20 Konzil von Trient, Sess. XXII., 17. Sept. 1562, Doctr. De ss. Missæ sacrif., c. 2: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. VIII. Actorum pars V (Freiburg i. Br. 1919) 960.
21 Vgl. Augustinus, In Ioannis Evangelium Tractatus VI., cap. I, n.7: PL 35, 1428.
22 Vgl. Offb 21,2; Kol 3,1; Hebr 8,2.
23 Vgl. Phil 3,20; Kol 3,4.
24 Vgl. Joh 17,3; Lk 24,27; Apg 2,38.
25 Vgl. Mt 28,20.
26 Postcommunio der Ostervigil und des Ostersonntags.
27 Oration der Messe am Dienstag in der Osterwoche.
28 Vgl. 2 Kor 6,1.
29 Vgl. Mt 6,6.
30 Vgl. 1 Thess 5,17.
31 Vgl. 2 Kor 4,10-11.
32 Sekret am Pfingstmontag.
33 Cyprian, De cath. eccl. unitate, 7: ed. G. Hartel, CSEL III/1 (Wien 1868) 215 bis 216. Vgl. Ep. 66, n. 8, 3: ebd. III/2 (Wien 1871) 732-733.
34 Vgl. Konzil von Trient, Sess. XXII., 17. Sept. 1562, Doctr. De ss. Missæ sacrif., c. 8: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. VIII 961.
35 Vgl. Ignatius von Antiochien, Ad Magn. 7; Ad Phil. 4; Ad Smyrn. 8: ed. F. X. Funk, a. a. O. I 236 266 281.
36 Vgl. Augustinus, In Ioannis Evangelium Tractatus XXVI., cap. VI., n. 13: PL 35, 1613.
37 Breviarium Romanum, Antiphon zum Magnifikat in der 2. Vesper des Fronleichnamsfestes.
38 Vgl. Cyrillus von Alex., Commentarium in Ioannis Evangelium, lib. XI., capp. XI-XII: PG 74, 557-564.
39 Vgl. 1 Tim 2,1-2.
40 Sessio XXI., 16. Juli 1562. Doctrina de Communione sub utraque specie et parvulorum, capp. 1-3: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. VIII 698-699.
41 Konzil von Trient, Sessio XXIV, 11. Nov. 1563, De reformatione, cap. 1: Concilium Tridentinum. Ed. cit., Bd. IX. Actorum pars VI (Freiburg i. Br. 1924) 969. Vgl. Rituale Romanum, tit. VIII., c. II, n. 6.
42 Vgl. Eph 5,19; Kol 3,16.
Annemi
Annemi
Immer wieder eine Freude,wenn man krank ist und die Messe in der Pfarrkirche nicht besuchen kann:ZDF Fernsehgottesdienst
Heute aus unserem Michaelbeuren(Salzburg)-St.Michael. 👍
SchülerInnen gestalteten mit ihren LehrerInnen und der Geistlichkeit aus Michaelbeuren einen wirklich schönen Christkönigsgottesdienst!
Eine große Menge frischer,röm.kath.engagierter Mädels und Buben im Chor,Fürbitten …Mehr
Immer wieder eine Freude,wenn man krank ist und die Messe in der Pfarrkirche nicht besuchen kann:ZDF Fernsehgottesdienst
Heute aus unserem Michaelbeuren(Salzburg)-St.Michael. 👍
SchülerInnen gestalteten mit ihren LehrerInnen und der Geistlichkeit aus Michaelbeuren einen wirklich schönen Christkönigsgottesdienst!
Eine große Menge frischer,röm.kath.engagierter Mädels und Buben im Chor,Fürbitten lesend und als MinistrantInnen am Altar!Solch eine Jugendarbeit ist sehr lobenswert!Dank v.a. der Chorleiterin!Die Kinder wachsen vernünftig angeleitet,in ihren Talenten für das Reich Gottes gefördert und in ihrer Glaubensbereitschaft gestärkt,in ihre,in unsere Kirche hinein! 👏 👏 👏
Annemi
Immer wieder eine Freude,wenn man krank ist und die Messe in der Pfarrkirche nicht besuchen kann:
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Heute aus Klausen,der Kirche Maria Heimsuchung!Eine vortreffliche Predigt!Eine würdige Eucharistie am Volksaltar!Frische Buben und Mädels als MessdienerInnen!Ein volles Kirchenschiff!Mehr
Immer wieder eine Freude,wenn man krank ist und die Messe in der Pfarrkirche nicht besuchen kann:

ZDF Fernsehgottesdienst 👏

Heute aus Klausen,der Kirche Maria Heimsuchung!Eine vortreffliche Predigt!Eine würdige Eucharistie am Volksaltar!Frische Buben und Mädels als MessdienerInnen!Ein volles Kirchenschiff!
Annemi