Orthodoxe Kirche in Weißrussland mit Todesstrafe einverstanden

(gloria.tv/ KNA) Wenige Wochen nach zwei jüngsten Todesurteilen in Weißrussland stellt sich die orthodoxe Kirche gegen ein Moratorium für Hinrichtungen. Der weißrussische Exarch Metropolit Filaret sagte laut Minsker Medienberichten (Donnerstagabend), «die Kirche sollte nicht kategorisch die Abschaffung der Todesstrafe fordern». Dies gelte besonders in einer Gesellschaft, die mehrheitlich für diese Strafe sei.

In bestimmten Fällen dürfe sich die Kirche allerdings einem Gnadengesuch eines Todeskandidaten anschließen, so Filaret. Ob sie dies in den beiden aktuellen Fällen vorhabe, ließ der Metropolit offen. Ein Minsker Gericht hatte zwei 25-Jährige wegen des U-Bahn-Anschlags vom April in Minsk zum Tod durch Erschießen verurteilt. Bei dem Attentat waren 15 Menschen ums Leben gekommen.

Einer der Verurteilten, Wladislaw Kowaljow, richtete inzwischen ein Gnadengesuch an Staatspräsident Alexander Lukaschenko. Darin beteuerte er nach Angaben seiner Mutter, er habe mit dem Verbrechen nichts zu tun.

Weißrussland ist der einzige Staat Europas sowie der ehemaligen Sowjetunion, der noch Todesurteile vollstreckt. Mehr als 100.000 Menschen unterstützten im Dezember eine Petition für ein Moratorium.
Eine Begnadigung der beiden Todeskandidaten durch Lukaschenko gilt als unwahrscheinlich. Der Präsident hatte nach dem Urteilsspruch gesagt: «Ich habe dem Gericht nichts vorzuwerfen.»

Zuletzt wurden in Weißrussland im Juli zwei Männer durch Erschießen hingerichtet. Seit der staatlichen Unabhängigkeit 1991 wurden laut Schätzung von Menschenrechtsorganisationen etwa 400 Menschen hingerichtet. 1996 lehnte bei einem Volksentscheid eine Mehrheit von 80 Prozent der Wähler eine Abschaffung der Todesstrafe ab.

Oppositionspolitiker hatten die orthodoxe und die katholische Kirche aufgerufen, sich gegen die Todesstrafe auszusprechen. Der katholische Minsker Erzbischof Tadeusz Kondrusiewicz forderte wenige Tage nach den jüngsten Todesurteilen ein Moratorium für Hinrichtungen. Auf der Internetseite seiner Kirche verlangte er von Lukaschenko und dem Parlament, den Vollzug der Todesstrafe auszusetzen und diese in einem weiteren Schritt abzuschaffen. An ihre Stelle solle eine lebenslange Freiheitsstrafe treten.

Die Anwendung der Todesstrafe ist in der russisch-orthodoxen Kirche umstritten. Ihr Oberhaupt, der Moskauer Patriarch Kyrill I. sagte im Oktober: «Ich lehne die Todesstrafe im heutigen Russland ab.» Im gegenwärtigen Justizsystem bestehe die Gefahr, dass auch Unschuldige verurteilt würden. Wenn ein Gericht jedoch Massenmörder oder Terroristen zweifelsfrei überführe, sei die Todesstrafe zulässig, so der Patriarch.
MarekO
Nur Gott Vater darf die Gerechtigkeit üben. Wir aber sollen nach dem Beispiel Christi Barmherzigkeit üben: -wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein-. Das hat auch Hl. Paulus in seinem 1. Brief an Korinter geschrieben (1 Kor. 4):
"Ich mache mir nichts daraus, von euch gerichtet zu werden oder von einem menschlichen Gerichtstag; ich richte mich ja auch nicht selbst. Ich bin mir zwar nichts bewust …Mehr
Nur Gott Vater darf die Gerechtigkeit üben. Wir aber sollen nach dem Beispiel Christi Barmherzigkeit üben: -wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein-. Das hat auch Hl. Paulus in seinem 1. Brief an Korinter geschrieben (1 Kor. 4):
"Ich mache mir nichts daraus, von euch gerichtet zu werden oder von einem menschlichen Gerichtstag; ich richte mich ja auch nicht selbst. Ich bin mir zwar nichts bewust, aber deshalb noch nicht gerechtfertigt; der mich richtet, ist der Herr. Darum richtet nicht vor der Zeit, ehe der Herr kommt, der auch das im Finstern Verborgene ans Licht bringen und die Absichten der Herzen offenbaren wird. Dann wird jadem das Lob zuteil werden von Gott."

Herr erbarme Dich unser...!
Dein Marek
Thomas de Aquino
Auch laut katholischer Lehre ist die Todesstrafe prinzipiell ein legitimes Mittel. Wann sie in konkreten Einzelfällen anzuwenden ist, lässt die Kirche aber offen.
Sie ist, meiner Meinung nach, eine angemessene Strafform für bestialische Verbrechen. Paradoxerweise unterstreicht die Todesstrafe die Menschenwürde, indem sie nämlich die Verantwortung des Menschen für seine eigenen Taten voll und ganz …Mehr
Auch laut katholischer Lehre ist die Todesstrafe prinzipiell ein legitimes Mittel. Wann sie in konkreten Einzelfällen anzuwenden ist, lässt die Kirche aber offen.

Sie ist, meiner Meinung nach, eine angemessene Strafform für bestialische Verbrechen. Paradoxerweise unterstreicht die Todesstrafe die Menschenwürde, indem sie nämlich die Verantwortung des Menschen für seine eigenen Taten voll und ganz anerkennt, und ihm das Widerfahren lässt, was er bereit war anderen anzutun. "Jeder soll das bekommen, was ihm zusteht, im guten wie im schlechten" Das ist der Grundsatz der Gerechtigkeit.
Kritikus
Ein unrühmliches Kapitel
Man denke nur an die Inquisition und die Hexenverbrennungen. Es gibt keinen Grund, jemandem das Leben zu nehmen. Natürlich ist es ein Aufwand, lebenslänglich verurteilte oder verwahrte einzuschliessen. Jedoch - wie viele Unschuldige wurden schon hingerichtet? Ein einziger wäre einer zu viel!!!
Gondolin
Die Tradition der katholischen Kirche ist in begründeten Fällen für die Todesstrafe.
Sie stellt keinen Verstoß gegen das fünfte Gebot dar, sondern dient der bestmöglichen Wiederherstellung der Gerechtigkeit.
Der Catechismus romanus sagt über "die rechtmäßigen Rächer der Verbrechen", die zur Anwendung der Todesstrafe berechtigten Obrigkeiten: "Wenn sie dieses Amt rechtlich verwalten, sind sie …Mehr
Die Tradition der katholischen Kirche ist in begründeten Fällen für die Todesstrafe.
Sie stellt keinen Verstoß gegen das fünfte Gebot dar, sondern dient der bestmöglichen Wiederherstellung der Gerechtigkeit.
Der Catechismus romanus sagt über "die rechtmäßigen Rächer der Verbrechen", die zur Anwendung der Todesstrafe berechtigten Obrigkeiten: "Wenn sie dieses Amt rechtlich verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern sie gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch der Totschlag verboten wird".
Klaus
@lingualpfeife
nun, man darf sich nicht verwundern, dass Konstantinopel so und die Orthodoxe Kirche in Weißrussland anders sagt.
Die Orthodoxie kennt eben nicht die eine Stimme. Siehe zB. auch die Haltung des hl. Synod in Rußland und Konstantinopel zum Hl. Vater. Der Beispiele ließe sich nun noch manches anreihen. ... Aber lassen wir das.
Der Orthodoxie fehlt eben PetrusMehr
@lingualpfeife

nun, man darf sich nicht verwundern, dass Konstantinopel so und die Orthodoxe Kirche in Weißrussland anders sagt.
Die Orthodoxie kennt eben nicht die eine Stimme. Siehe zB. auch die Haltung des hl. Synod in Rußland und Konstantinopel zum Hl. Vater. Der Beispiele ließe sich nun noch manches anreihen. ... Aber lassen wir das.
Der Orthodoxie fehlt eben Petrus
lingualpfeife
Puh...harter Tobak. Die Russen sind immer wieder für bemerkenswerte Überraschungen gut - seien sie positiv oder negativ. Mir ist das jedenfalls unheimlich.
Vom Ökumenischen Patriarchat in Konstantinopel gibt es jedenfalls eine glasklare Stellungnahme, die die Todesstrafe unter KEINEN Umständen unterstützt.Mehr
Puh...harter Tobak. Die Russen sind immer wieder für bemerkenswerte Überraschungen gut - seien sie positiv oder negativ. Mir ist das jedenfalls unheimlich.

Vom Ökumenischen Patriarchat in Konstantinopel gibt es jedenfalls eine glasklare Stellungnahme, die die Todesstrafe unter KEINEN Umständen unterstützt.
POS
@DJP
Todesstrafe heißt die gewaltsame Vernichtung des Menschenlebens durch die öffentliche Gewalt zur Sühne schwerer Verbrechen. I. Zum Beweise für die Zulässigkeit der Todesstrafe läßt sich außer der allgemeinen Übereinstimmung der Völker 1. ihre Notwendigkeit geltend machen. Das Verbrechen des Mordes findet nur in der Todesstrafe genügende Abschreckung und Verhinderung; gegen die glühende …Mehr
@DJP

Todesstrafe heißt die gewaltsame Vernichtung des Menschenlebens durch die öffentliche Gewalt zur Sühne schwerer Verbrechen. I. Zum Beweise für die Zulässigkeit der Todesstrafe läßt sich außer der allgemeinen Übereinstimmung der Völker 1. ihre Notwendigkeit geltend machen. Das Verbrechen des Mordes findet nur in der Todesstrafe genügende Abschreckung und Verhinderung; gegen die glühende Leidenschaft des Hasses oder der Rachsucht wird nur diese furchtbarste der irdischen Strafen Gewalt üben. Der gesellschaftlichen Ordnung ist aber ein durchgreifendes Mittel gegen den Mord notwendig, und darum ist ihr das Recht der Todesstrafe zuzuerkennen. Da Gott die Gewalt über das Leben geben konnte und die weltliche Obrigkeit mit den notwendigen Mitteln zur Erhaltung der Ordnung ausrüsten mußte, so hat er auch das Recht zur Verhängung der Todesstrafe verliehen. Was von dem Morde gilt, ist auch von anderen, die öffentliche Ordnung schwer schädigenden Verbrechen zu sagen. Bei dem überlegten Morde jedoch tritt die Notwendigkeit der Todesstrafe am deutlichsten hervor, und auf ihn beschränken auch die meisten Gesetzgebungen der Neuzeit ihre Anwendung. Die menschliche Gesellschaft entledigt sich des gemeinschädlichen Mitglieds, wie man ein schädliches Glied vom Leibe trennt (S. Thom., S. th. 2, 2, q. 64, a 2; q. 65, a. 1). Die Todesstrafe ist nicht gegen das Gebot der Liebe, da sich der Sünder bekehren kann oder wenigstens zu sündigen aufhört. Auch ist es im Allgemeinen nicht zum Schaden, sondern zum Nutzen des Gartens, wenn das Unkraut entfernt wird (vgl. S. Thom., ib. q. 108, a. 3 ad 1). -
Ist die Todesstrafe wegen ihrer Notwendigkeit für die menschliche Gesellschaft vor der Vernunft gerechtfertigt, so wird ihre Zulässigkeit 2. in den Quellen der Offenbarung bestätigt. Im Alten Bunde war auf Mord und einige andere Verbrechen die Todesstrafe gesetzt (Gen. 9, 6. Ex. 21, 12 ff. Lev. 24, 17. Deut. 19, 11 ff.). Auch im Neuen Bunde wird das Schwert, d. i. das Recht über Leben und Tod, der weltlichen Obrigkeit ausdrücklich zuerkannt (Röm. 13, 4). Dementsprechend lehrt der hl. Augustinus, die Vollziehung der Todesstrafe falle nicht unter das allgemeine Verbot der Tötung eines Menschen. -

Aus: Wetzer und Welte's Kirchenlexikon oder Encyklopedie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften, 1899