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Pater Lingen
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"Kirchenrechtler" Thomas Schüller - Nachlese.

"Kirchenrechtler" Thomas Schüller - Nachlese
- Auschreibung an Rechtsanwälte: Vertretung gegen angebliches Sachverständigengutachten -

In der Sache Thomas Schüller soll nun mit Hilfe eines Rechtsanwaltes weiter vorgegangen werden. An zahlreiche Anwälte wurden bereits Ausschreibungen verschickt, und mehrere Empfänger haben ihr Interesse an einem Mandat erklärt.Vielleicht wird im April 2014 über die Erteilung eines Mandates entschieden.

Zur Finanzierung: Bereits die Kosten nur für den eigenen Rechtsanwalt alleine belaufen sich schon auf mehrere Tausend Euro, womöglich viele Tausend Euro. Dazu kommen je nach weiterem Verlauf noch unüberschaubare Gerichtskosten. Bekanntlich nimmt der Verf. grundsätzlich weder Spenden an, noch organisiert er Spendenaktionen für sich selbst. Aber es gibt Dritte, die von sich aus Gelder bereitstellen / sammeln, um solche Kosten wie von dieser Aktion (teilweise) zu übernehmen.

Die aktuelle Fassung der Ausschreibung:

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Guten Tag,
ich suche einen Rechtsanwalt, der von einem Gutachter eines Strafprozesses den Widerruf wesentlicher Behauptungen seines angeblichen Gutachtens verlangt.

Wer mich in dieser Sache vertreten möchte, darf mir gerne kostenlos und unverbindlich ein Angebot inkl. Mitteilung über die zu erwartenden Kosten zuschicken.

Besten Dank.

Nun zum Hintergrund des Anliegens:
Das Gutachten gehört zu einem Strafprozess, der bereits vollständig auf Kosten der Staatskasse eingestellt wurde, u.z. mit Urteil von Amtsgericht Dorsten,
Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 v. 27.09.2012, Tonträger 06.10.2012, zugestellt 02.02.2013.

Die Begründung für die Verfahrenseinstellung:
"Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen."

Meine stets offen erklärte Überzeugung, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) nicht die katholische Kirche ist, führte immer wieder zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verurteilungen mit schweren Strafen sowie zu - allesamt rettungslos gescheiterten - Psychiatrisierungsversuchen. Der letzte Psycho-Gutachter erklärte - n.b. in genau diesem Prozess! - vor Gericht ausdrücklich, dass meine Argumentation "in sich völlig logisch" ist und dass ich "offensichtlich klug" und "voll schuldfähig" bin.

Das Gericht erklärte bei Einstellung dieses Verfahrens nachdrücklich, dass ich trotzdem jederzeit und immer wieder wegen meiner Überzeugung, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist als weltliche Bestimmungen, verurteilt werden kann. Außerdem: Die Justiz hatte für diesen Strafprozess ein vollkommenes Beweisverbot verhängt: Sie hatte kategorisch jede ordentliche Begründung für die Verfahrenseröffnung (Anklageschrift etc.) verweigert und sich dann konsequent geweigert, selbst irgendwelche Beweismittel einzuholen. Stattdessen wurde sogar das nun betrachtete "Gutachten" gegen mich angefordert, und mir wurde ausdrücklich verboten, das Gutachten zurückzuweisen. Der Richter Wolfhart Timm berief sich für seine Verfahrensführung ausdrücklich und wort-wörtlich auf das "Gesetz der großen Zahl". Ergo: Wenn z.B. die meisten Menschen glauben, dass die Erde eine Scheibe ist, dann ist die Erde eine Scheibe, und jeder Widerspruch dagegen ist strafbar. Dito für CO2-Klimawandel etc.
Bereits wegen der außerordentlichen Tragweite des eigentlichen Prozessgegenstandes, i.e. die kirchliche Mitgliedschaft, muss endlich der gesamte Prozess ordentlich aufgearbeitet werden. Der erste Hebel ist das Gutachten, denn hier wird das Wesen der V2-Gruppe besonders deutlich. Im folgenden ist dann die Qualität eines Gerichtes zu überprüfen, wo ein solches Gutachten und überhaupt ein solches Verfahren möglich ist.

Der "Gutachter" ist ein Herr (*NICHT* "Professor") Thomas Schüller, sog. "Professor für Kirchenrecht".
www.webcitation.org/6NtNzsicb
Schüller arbeitet im Auftrag der V2-Gruppe und besitzt keine von der katholischen Kirche anerkannte Professur in katholischer Theologie. Obendrein stützt er sich ganz ausdrücklich auf den V2-eigenen "Codex Iuris Canonici" (CIC) von 1983, der gar kein kirchliches Rechtsbuch ist.

Von Schüllers "Gutachten" habe ich eine pdf-Datei hochgeladen.
Seitenzahl: 5
Dateiname: ga_schue.pdf
Dateigröße: 4,6 MB
Ein Downloadlink kann auf Anfrage mitgeteilt werden.

Für das Schreiben an Schüller empfiehlt sich folgender Wortlaut:

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Sehr geehrter Herr Schüller,
unter dem Datum 17.08.2011 haben Sie ein sog. "Gutachten" über Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten, zu Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 (Amtsgericht Dorsten) erstellt.

Sie werden hiermit aufgefordert, schriftlich zu erklären, dass Sie namentlich mit folgenden darin enthaltenen Aussagen die Unwahrheit gesagt haben, und dementsprechend diese Aussagen zu widerrufen:

1. (S. 2) Zur Gültigkeit der Sukzession von Bischof Georg …