Kirchenrechtler Zapp: Deutsche Bischofskonferenz gleichsam schismatisch
(gloria.tv/ KNA) Der Kölner Kirchenrechtler Stefan Muckel hat das deutsche System von Kirchenmitgliedschaft und -steuerpflicht verteidigt. Eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht sei «nicht tragbar», sagte er am Freitag in Münster. «Sonst ist jeder verrückt, der nicht austritt.»
Ein Austritt aus der Körperschaft müsse als Strafe auch die Exkommunikation aus der Glaubensgemeinschaft nach sich ziehen.
Hintergrund der Debatte ist ein Rechtsstreit des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Zugleich versteht er sich weiter als gläubiges Mitglied der Kirche. Dies wollte die katholische Kirche nicht akzeptieren und beschritt den Rechtsweg. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschied, dass das Kirchensteuergesetz des Landes einen solchen «modifizierten Kirchenaustritt» nicht zulasse. Die Richter hoben damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf. Im Frühjahr will das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage gegen die Nichtzulassung der Revision entscheiden.
Nach Ansicht Muckels ist eine Unterscheidung der beiden Ausformungen der Kirche als Körperschaft und als Glaubensgemeinschaft unzulässig.
«Unklare Mitgliedschaften» würden die staat-kirchenrechtliche Situation in Deutschland erheblich verändern. Wenn nicht eindeutig geregelt sei, wer katholisch ist und wer nicht, fehle dem Staat der Ansprechpartner. Die katholische Kirche bringe sich womöglich in eine Lage, in der sich zurzeit die Muslime ohne klare Mitgliederstruktur befänden. Das hätte dann Auswirkungen auch auf andere Bereiche wie den Religionsunterricht oder die Theologenausbildung.
Zapp selbst verteidigte in Münster seine Position. Die Deutsche Bischofskonferenz stelle sich mit ihrer Haltung gegen den Vatikan und verhalte sich gleichsam schismatisch. Der Körperschaftsstatus der Kirche in der Bundesrepublik sei für die Weltkirche «zufällig und unerheblich». Eine deutsche Rechtskonstruktion könne nicht maßgeblich sein bei der Frage der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Der Vatikan habe 2006 klargestellt, dass ein vor staatlicher Stelle erklärter Austritt nicht für eine Exkommunikation und damit die Aberkennung aller kirchlichen Rechte ausreiche, so Zapp.
Zapp und Muckel äußerten sich beim zweitägigen «Münsterschen Symposium zur Kirchensteuer». Die am Freitag beendete Tagung wurde von der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster veranstaltet. Gut 120 Fachleute aus ganz Deutschland diskutierten über das deutsche System der Kirchenfinanzierung und seine Zukunft.
Ein Austritt aus der Körperschaft müsse als Strafe auch die Exkommunikation aus der Glaubensgemeinschaft nach sich ziehen.
Hintergrund der Debatte ist ein Rechtsstreit des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Er hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Zugleich versteht er sich weiter als gläubiges Mitglied der Kirche. Dies wollte die katholische Kirche nicht akzeptieren und beschritt den Rechtsweg. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschied, dass das Kirchensteuergesetz des Landes einen solchen «modifizierten Kirchenaustritt» nicht zulasse. Die Richter hoben damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf. Im Frühjahr will das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage gegen die Nichtzulassung der Revision entscheiden.
Nach Ansicht Muckels ist eine Unterscheidung der beiden Ausformungen der Kirche als Körperschaft und als Glaubensgemeinschaft unzulässig.
«Unklare Mitgliedschaften» würden die staat-kirchenrechtliche Situation in Deutschland erheblich verändern. Wenn nicht eindeutig geregelt sei, wer katholisch ist und wer nicht, fehle dem Staat der Ansprechpartner. Die katholische Kirche bringe sich womöglich in eine Lage, in der sich zurzeit die Muslime ohne klare Mitgliederstruktur befänden. Das hätte dann Auswirkungen auch auf andere Bereiche wie den Religionsunterricht oder die Theologenausbildung.
Zapp selbst verteidigte in Münster seine Position. Die Deutsche Bischofskonferenz stelle sich mit ihrer Haltung gegen den Vatikan und verhalte sich gleichsam schismatisch. Der Körperschaftsstatus der Kirche in der Bundesrepublik sei für die Weltkirche «zufällig und unerheblich». Eine deutsche Rechtskonstruktion könne nicht maßgeblich sein bei der Frage der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Der Vatikan habe 2006 klargestellt, dass ein vor staatlicher Stelle erklärter Austritt nicht für eine Exkommunikation und damit die Aberkennung aller kirchlichen Rechte ausreiche, so Zapp.
Zapp und Muckel äußerten sich beim zweitägigen «Münsterschen Symposium zur Kirchensteuer». Die am Freitag beendete Tagung wurde von der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster veranstaltet. Gut 120 Fachleute aus ganz Deutschland diskutierten über das deutsche System der Kirchenfinanzierung und seine Zukunft.