Das Papsttum nach einem Kommentar zum CIC von 1917 aus dem Jahr 1953
Im Jahre 1953 erschien mit Imprimatur des Generalvikars i.V. Reinhard von Freiburg i. Br. v. 5. Nov. 1952 ein Kommentar zum Recht der katholischen Kirche nach dem CIC von 1917 von Anton Retzbach.
Im II. Abschnitt "Das Papsttum" lautet das 3. Kapitel unter der Überschrift "Verlust der Gewalt":
"Der Papst kann auf sein Amt verzichten. Die Gültigkeit des Verzichts ist unabhängig von der Annahme durch die Kardinäle oder andere Personen.
Niemand kann dem Papst die Gewalt entziehen, auch kein allgemeines Konzil.
Sie geht verloren durch offenkundige geistige Umnachtung (Geisteskrankheit), Abfall vom Glauben (vgl. Pesch, Praelectiones dogmaticae I, nr. 506)"
Der Kommentar gibt den jahrhundertelangen Konsens der Theologen auf der Grundlage von Gal 1,6-9, des Krönungseide des Papstes und den Dekretalen wieder.
Wenn es nach Wb Schneider und anderen geht, was heute Konsens sein soll, ginge die Gewalt des Papstes nur durch Tod oder freiwilligen Rücktritt verloren. So könnte man einen fast totalen Verwüster des Glaubens vom Stuhl Petri aus nur "aussitzen"!
Ist das der Wille Christi?
Im II. Abschnitt "Das Papsttum" lautet das 3. Kapitel unter der Überschrift "Verlust der Gewalt":
"Der Papst kann auf sein Amt verzichten. Die Gültigkeit des Verzichts ist unabhängig von der Annahme durch die Kardinäle oder andere Personen.
Niemand kann dem Papst die Gewalt entziehen, auch kein allgemeines Konzil.
Sie geht verloren durch offenkundige geistige Umnachtung (Geisteskrankheit), Abfall vom Glauben (vgl. Pesch, Praelectiones dogmaticae I, nr. 506)"
Der Kommentar gibt den jahrhundertelangen Konsens der Theologen auf der Grundlage von Gal 1,6-9, des Krönungseide des Papstes und den Dekretalen wieder.
Wenn es nach Wb Schneider und anderen geht, was heute Konsens sein soll, ginge die Gewalt des Papstes nur durch Tod oder freiwilligen Rücktritt verloren. So könnte man einen fast totalen Verwüster des Glaubens vom Stuhl Petri aus nur "aussitzen"!
Ist das der Wille Christi?