Liturgiemissbräuche in der Pfarrei "Heilige Familie" ( Bremen-Grohn )
Bild: Pfarrer der Pfarrei "Heilige Familie" ( Grohner Markt 7, 28759 Bremen ), Dechant Dr. Holger Baumgard, beim Lesen in der Pfarrkirche. Baumgard ist geistig vom Priestertum abgefallen und ein offensichtlicher Kirchenhasser.
( Quelle: Weser-Kurier )
In der Pfarrei "Heilige Familie" ( Grohner Markt 7, 28759 Bremen ):
- 1. kommunizieren Zelebrant wie Konzelebranten, wie selbstverständlich, stets nach der Kommunion des Volkes.
"Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muß er am Altar zu dem vom Meßbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren, die Konzelebranten aber, bevor sie zur Kommunionausteilung gehen. Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert."
( Redemptionis Sacramentum, 97 )
"Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen. [...]."
( Sacrosanctum Concilium, 55 )
- 2. taucht so gut wie jeder Kommunikant ( aus dem Volk ) mit der eigenen Hand die Hostie in den Kelch, wobei nicht selten ein Tropfen des Blutes Christi zu Boden fällt (was allseits wahrgenommen, jedoch beschwiegen wird ).
"Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen. [...]."
(Redemptionis Sacramentum, 104)
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In besagter Pfarrei "Heilige Familie" ( Grohner Markt 7, 28759 Bremen ) halten regelmässig Laien die Predigt, trotz Anwesenheit des Priesters, zuletzt zweimal innerhalb eines Monats ( 07.10.12 und 27.10.12 )
"Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen."
( Codex Iuris Canonici 767, § 1 )
"The homily should ordinarily be given by the priest celebrant himself. He may entrust it to a concelebrating priest or occasionally, according to circumstances, to the deacon, but never to a lay person.[...]." - zu deutsch: "Die Predigt soll der Ordnung nach gehalten werden vom zelebrierenden Priester selbst. Er mag sie einem konzelebrierenden Priester anvertrauen oder gelegentlich, den Umständen entsprechend, dem Diakon, jedoch niemals einem Laien."
( Institutio generalis missalis Romani, 66 )
"Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten.[...] Was andere Formen der Predigt betrifft, können christgläubige Laien, wenn es aufgrund einer Notlage in bestimmten Umständen erforderlich oder in besonderen Fällen nützlich ist, nach Maßgabe des Rechts zur Predigt in einer Kirche oder in einem Oratorium außerhalb der Messe zugelassen werden.[...] Dies darf aber nur geschehen aufgrund eines Mangels an geistlichen Amtsträgern in bestimmten Gebieten und um diese ersatzweise zu vertreten; man kann aber nicht einen absoluten Ausnahmefall zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische Förderung der Laien verstehen.[...] Zudem sollen alle bedenken, daß die Befugnis, dies zu erlauben, und zwar immer ad actum, den Ortsordinarien zukommt, nicht aber anderen, auch nicht den Priestern oder den Diakonen."
(Redemptionis Sacramentum, 161 )
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Im Sinne Christi und seiner Kirche angesichts all dieser Liturgiemissbräuche:
"Die Gläubigen haben das Recht, den Gottesdienst gemäß den Vorschriften des eigenen, von den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern und der eigenen Form des geistlichen Lebens zu folgen, sofern diese mit der Lehre der Kirche übereinstimmt."
( Codex Iuris Canonici, 214 )
"Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof. [...] Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern."
( Sacrosanctum Concilium, 22§1.3. )
"Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten."
(Redemptionis Sacramentum, 183 )
"Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[...] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen."
( Redemptionis Sacramentum, 184 )
Mithilfe erwünscht:
pdf-Datei mit obigem Text:
- (gloria.tv/post/keZMc9nJDZuQ2wVvp2cTTufm9) -
herunterladen und per e-mail an den zuständigen Bischof Norbert Trelle ( Bistum Hildesheim ) schicken, ggf. kopieren, ausdrucken und Versand auf dem üblichen Postweg.
bischofshaus@bistum-hildesheim.de - oder:
Bischof Norbert Trelle
Domhof 25
31134 Hildesheim
Alternative wäre, sich direkt an die Pfarrei zu wenden:
pfarrer@heiligefamiliegrohn.de ( Dechant Dr. Holger Baumgard )
pfarrbuero@heiligefamiliegrohn.de - oder:
Heilige Familie
Grohner Markt 7
28759 Bremen
( Quelle: Weser-Kurier )
In der Pfarrei "Heilige Familie" ( Grohner Markt 7, 28759 Bremen ):
- 1. kommunizieren Zelebrant wie Konzelebranten, wie selbstverständlich, stets nach der Kommunion des Volkes.
"Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muß er am Altar zu dem vom Meßbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren, die Konzelebranten aber, bevor sie zur Kommunionausteilung gehen. Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert."
( Redemptionis Sacramentum, 97 )
"Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen. [...]."
( Sacrosanctum Concilium, 55 )
- 2. taucht so gut wie jeder Kommunikant ( aus dem Volk ) mit der eigenen Hand die Hostie in den Kelch, wobei nicht selten ein Tropfen des Blutes Christi zu Boden fällt (was allseits wahrgenommen, jedoch beschwiegen wird ).
"Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen. [...]."
(Redemptionis Sacramentum, 104)
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In besagter Pfarrei "Heilige Familie" ( Grohner Markt 7, 28759 Bremen ) halten regelmässig Laien die Predigt, trotz Anwesenheit des Priesters, zuletzt zweimal innerhalb eines Monats ( 07.10.12 und 27.10.12 )
"Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen."
( Codex Iuris Canonici 767, § 1 )
"The homily should ordinarily be given by the priest celebrant himself. He may entrust it to a concelebrating priest or occasionally, according to circumstances, to the deacon, but never to a lay person.[...]." - zu deutsch: "Die Predigt soll der Ordnung nach gehalten werden vom zelebrierenden Priester selbst. Er mag sie einem konzelebrierenden Priester anvertrauen oder gelegentlich, den Umständen entsprechend, dem Diakon, jedoch niemals einem Laien."
( Institutio generalis missalis Romani, 66 )
"Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten.[...] Was andere Formen der Predigt betrifft, können christgläubige Laien, wenn es aufgrund einer Notlage in bestimmten Umständen erforderlich oder in besonderen Fällen nützlich ist, nach Maßgabe des Rechts zur Predigt in einer Kirche oder in einem Oratorium außerhalb der Messe zugelassen werden.[...] Dies darf aber nur geschehen aufgrund eines Mangels an geistlichen Amtsträgern in bestimmten Gebieten und um diese ersatzweise zu vertreten; man kann aber nicht einen absoluten Ausnahmefall zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische Förderung der Laien verstehen.[...] Zudem sollen alle bedenken, daß die Befugnis, dies zu erlauben, und zwar immer ad actum, den Ortsordinarien zukommt, nicht aber anderen, auch nicht den Priestern oder den Diakonen."
(Redemptionis Sacramentum, 161 )
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Im Sinne Christi und seiner Kirche angesichts all dieser Liturgiemissbräuche:
"Die Gläubigen haben das Recht, den Gottesdienst gemäß den Vorschriften des eigenen, von den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern und der eigenen Form des geistlichen Lebens zu folgen, sofern diese mit der Lehre der Kirche übereinstimmt."
( Codex Iuris Canonici, 214 )
"Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof. [...] Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern."
( Sacrosanctum Concilium, 22§1.3. )
"Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten."
(Redemptionis Sacramentum, 183 )
"Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[...] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen."
( Redemptionis Sacramentum, 184 )
Mithilfe erwünscht:
pdf-Datei mit obigem Text:
- (gloria.tv/post/keZMc9nJDZuQ2wVvp2cTTufm9) -
herunterladen und per e-mail an den zuständigen Bischof Norbert Trelle ( Bistum Hildesheim ) schicken, ggf. kopieren, ausdrucken und Versand auf dem üblichen Postweg.
bischofshaus@bistum-hildesheim.de - oder:
Bischof Norbert Trelle
Domhof 25
31134 Hildesheim
Alternative wäre, sich direkt an die Pfarrei zu wenden:
pfarrer@heiligefamiliegrohn.de ( Dechant Dr. Holger Baumgard )
pfarrbuero@heiligefamiliegrohn.de - oder:
Heilige Familie
Grohner Markt 7
28759 Bremen