Williamson hat in letzter Instanz verloren
Der von der Piusbruderschaft ausgeschlossene Bischof Richard Williamson muss die Geldstrafe für Holocaust-Leugnung zahlen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat seine Revision abgelehnt. Das gab ein Gerichtssprecher am Freitag bekannt. Das Urteil vom Januar 2013 ist damit rechtskräftig.
Der Anwalt von Williamson will ihm empfehlen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Es gebe zahlreiche grundsätzliche Probleme in dem Fall. Das Interview sei für das schwedische Fernsehen bestimmt gewesen: "Dass Ausschnitte des Interviews später illegal ins Internet gestellt wurden, kann dem Bischof nicht angelastet werden", erklärte der Anwalt laut deutschen Medien.
Der Anwalt von Williamson will ihm empfehlen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Es gebe zahlreiche grundsätzliche Probleme in dem Fall. Das Interview sei für das schwedische Fernsehen bestimmt gewesen: "Dass Ausschnitte des Interviews später illegal ins Internet gestellt wurden, kann dem Bischof nicht angelastet werden", erklärte der Anwalt laut deutschen Medien.