Vatikan regelt Eheauflösung neu
(gloria.tv/ KNA) Papst Benedikt XVI. hat die Zuständigkeit für Auflösung von «geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehen» sowie die Nichtigkeitserklärung von geistlichen Weihen neu geordnet. Ein in der vatikanischen Tageszeitung «Osservatore Romano» (Mittwochsausgabe) veröffentlichter päpstlicher Erlass überträgt die Verantwortung für diese Verfahren von der Sakramentenkongregation auf das Gericht der Römischen Rota.
Der zweithöchste Gerichtshof der katholischen Kirche ist bislang schon für alle anderen nach Rom überwiesenen Eheannullierungsverfahren zuständig. Die Kongregation für Gottesdienst und Sakramente solle sich darauf konzentrieren, der Förderung der Liturgie im Sinne der Erneuerung des Zweiten Vatikanischen Konzils «neue Impulse» zu geben, heißt es in dem Motu propio mit dem Titel «Quaerit semper».
Fälle von «geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehen» werden nach Auskunft von Experten vor allem aus Asien gemeldet, wo Minderjährige von den Eltern arrangierte Ehen eingehen. Jährlich werden rund 500 solcher Fälle an den Vatikan überwiesen. Für diese Fälle sowie die Weihenichtigkeitsverfahren soll eine eigene Abteilung in der Rota eingerichtet werden. Die neue Regelung tritt vom 1. Oktober an in Kraft. Über eine Neuregelung der Zuständigkeit von bestimmten Eheverfahren war bereits seit Monaten in Rom spekuliert worden.
Der zweithöchste Gerichtshof der katholischen Kirche ist bislang schon für alle anderen nach Rom überwiesenen Eheannullierungsverfahren zuständig. Die Kongregation für Gottesdienst und Sakramente solle sich darauf konzentrieren, der Förderung der Liturgie im Sinne der Erneuerung des Zweiten Vatikanischen Konzils «neue Impulse» zu geben, heißt es in dem Motu propio mit dem Titel «Quaerit semper».
Fälle von «geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehen» werden nach Auskunft von Experten vor allem aus Asien gemeldet, wo Minderjährige von den Eltern arrangierte Ehen eingehen. Jährlich werden rund 500 solcher Fälle an den Vatikan überwiesen. Für diese Fälle sowie die Weihenichtigkeitsverfahren soll eine eigene Abteilung in der Rota eingerichtet werden. Die neue Regelung tritt vom 1. Oktober an in Kraft. Über eine Neuregelung der Zuständigkeit von bestimmten Eheverfahren war bereits seit Monaten in Rom spekuliert worden.