Das "Problem" ist nach wie vor: die hypothetische Ebene.
Nicht alles, was zwar rein hypothetisch im Bereich des Möglichen wäre, muss oder wird deswegen auch gleich tatsächlich umgesetzt (werden).
Ich kann hier also beispielsweise nicht eine genaue Grenze aufstellen, wie weit genau liturgische Änderungen gehen können und ab wann diese nicht mehr legitim wären.
Dazu bin ich zu wenig "Liturgie-Profi", mir liegen andere Fächer der Theologie weitaus mehr.
Vielleicht kommen wir der Sache näher, wenn wir es so sagen:
Grundsätzlich hat der Papst als oberster kirchlicher Gesetzgeber das vollste Recht, die Liturgie zu ordnen.
Dabei ist dann aber noch lange nichts darüber ausgesagt, ob diese Änderungen auch "gut" oder "eher schlecht" oder "eher unglücklich" gewesen sind.
Änderungen in den liturgischen Formen unterliegen sicher nicht einer "Unfehlbarkeit" (wohl aber einer legalen Rechtmäßigkeit - wenn Sie von der zuständigen Autorität veranlasst werden + siehe unten). Insofern ist es auch durchaus …
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