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Zur Gefängnisstrafe (zwei Jahre Minimum) Verteidigung im Strafprozess wegen "Missbrauchs von Titeln" Termin: Amtsgericht Dorsten, 26.05.2011, 10.00 UhrMehr
Zur Gefängnisstrafe (zwei Jahre Minimum)

Verteidigung im Strafprozess wegen "Missbrauchs von Titeln"
Termin: Amtsgericht Dorsten, 26.05.2011, 10.00 Uhr
Staurophylax
Es ist unglaublich dass es überhaupt zum Prozess kommt, wo doch die Gültigkeit der Weihe durch die Weiheurkunde und der apostolischen Sukzession ausreichend belegt ist !
Staurophylax
@Sollan
Die Tatsache, dass Sie an verschiedenen Stellen im Internet Unsinn über Pater Lingen verbreiten macht diesen Unsinn ja nicht wahr, nur weil Sie sich etwa ständig selber zitieren !
Der angebliche Beweis 2 ist so unsinnig an sich, dass man hier einfach nur den Kopfschütteln kann über diese Sachunkenntnis.
Der angebliche Beweis 1 ist nun schon ernster zu nehmen und verdient sogar eine Antwort. …Mehr
@Sollan

Die Tatsache, dass Sie an verschiedenen Stellen im Internet Unsinn über Pater Lingen verbreiten macht diesen Unsinn ja nicht wahr, nur weil Sie sich etwa ständig selber zitieren !

Der angebliche Beweis 2 ist so unsinnig an sich, dass man hier einfach nur den Kopfschütteln kann über diese Sachunkenntnis.

Der angebliche Beweis 1 ist nun schon ernster zu nehmen und verdient sogar eine Antwort.

Als erstes muss man festhalten, dass Herr Heller vor vielen Jahren diese Meinung verteten hat und glaubte, dass sich zahlreiche Bischöfe und Stellen in der RKK im Irrtum befanden.

Tatsächlich aber befand sich Herr Heller im Irrtum, denn das was er möglicherweise berechtigt nachwies, kann allenfalls als als Verletzung von Vorschriften aufgefasst werden (wobei es ja bekanntlich noch wesentlich mehr davon gab).

Allerdings hatte Herr Heller nicht verstanden, dass diese Verletzung von Vorschriften und eine eventuelle Unerlaubtheit der Weihen an sich, vollkommen Unabhängig von deren Gültigkeit sind.

Sollten seine allgemeinen Ausführungen richtig sein, wären alle Kleriker der orthodoxen Kirche Betrüger!

Sollten seine speziellen Ausführungen bezüglich Bischof Schmitz tatsächlich die Ungüültigkeit dessen Bischofsweihe wahr sein, dann hätte unser Papst wohl auch keine gültige apostolische Sukzession.

Diese Ausführungen zeigen schon, dass nicht etwa die RKK sich geirrt hatte, sondern Herr Heller, der nicht ordentlich zwischen Erlaubtheit und Vorschriften auf der einen Seite und der Gültigkeit von weihen unterschieden hatte.
Sollan
Bei kreuz.net konnte folgende Beweisführung finden.
UNLEUGBARE UND UNMISSVERSTÄNDLICHE BEWEISE: ROLF HERMANN LINGEN HAT NACHWEISLICH KEINE GÜLTIGE PRIESTERWEIHE EMPFANGEN.
BEWEIS 1: DAS UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DURCH HERRN DR. HELLER HAT UNMISSVERSTÄNDLICH NACHGEWIESEN, DASS DIE AN ROLF HERMANN LINGEN GESPENDETE „PRIESTERWEIHE“ UNGÜLTIG IST. DIESER NACHWEIS WURDE IN DER RÖMISCH KATHOLISCHEN ZEITSCHRIFT …Mehr
Bei kreuz.net konnte folgende Beweisführung finden.

UNLEUGBARE UND UNMISSVERSTÄNDLICHE BEWEISE: ROLF HERMANN LINGEN HAT NACHWEISLICH KEINE GÜLTIGE PRIESTERWEIHE EMPFANGEN.

BEWEIS 1: DAS UNTERSUCHUNGSERGEBNIS DURCH HERRN DR. HELLER HAT UNMISSVERSTÄNDLICH NACHGEWIESEN, DASS DIE AN ROLF HERMANN LINGEN GESPENDETE „PRIESTERWEIHE“ UNGÜLTIG IST. DIESER NACHWEIS WURDE IN DER RÖMISCH KATHOLISCHEN ZEITSCHRIFT „EINSICHT“, 26 JAHRGANG, NUMMER 4, NOVEMBER 1996/7, AUSFÜHRLICH DOKUMENTIERT.
(Auszug: … muss Bischof Schmitz wegen der Unterbrechung der Sukzession als Laie angesehen werden, und mit ihm auch die von ihm 'geweihten' Kandidaten, Herr Yoshiyuki Kawakatsu, ebenso Herr Lingen.)

BEWEIS 2: DAS ZUSTÄNDIGE DIKASTERIUM DER RÖMISCH KATHOLISCHEN KIRCHE HAT DIE WEIHEHANDLUNGEN AN ROLF HERMANN LINGEN NIEMALS FÜR GÜLTIG ERACHTET.
(Auszug: „…quidquid est de ordinum validitate, Ecclesia ipsorum ordinationem neque agnoscit neque agnitura est eosque, ad omnes iuris effectus, in eo statu habet, quem ipsi antea habuerint.“)
Baldriantropfen
Eben!
Baldriantropfen
Hm!
Pater Lingen
Die Debatte um den "papa haereticus" mag sicher interessant sein.Mit der heutigen Situation hat sie aber eigentlich nichts zu tun. Leute wie Manfred Adler, aber insbesondere Lefebvre-Anhänger haben sich auf dieses Thema regelrecht gestürzt.
Tatsächlich kann diese Thematik leicht von der heutigen Situation ablenken. Insbesondere Lefebvristen nutzen dies aus, um selbst einen häretischen Kirchenbegriff …Mehr
Die Debatte um den "papa haereticus" mag sicher interessant sein.Mit der heutigen Situation hat sie aber eigentlich nichts zu tun. Leute wie Manfred Adler, aber insbesondere Lefebvre-Anhänger haben sich auf dieses Thema regelrecht gestürzt.
Tatsächlich kann diese Thematik leicht von der heutigen Situation ablenken. Insbesondere Lefebvristen nutzen dies aus, um selbst einen häretischen Kirchenbegriff zu verteidigen (hinsichtlich Jurisdiktion des Papstes, Heiligkeit der Kirche etc. pp).
Der Lefebvre-Glaube ist die gröbste Irreführung und Vernunftbeleidigung.