Bischof Mutsaerts kritisiert Bischof Schneider - stellt sich auf die Seite der Kardinäle Müller und …
Am 10. März schrieb der niederländische Weihbischof Robert Mutsaerts in seinem Blog VitaminExp.blogspot.com, dass er sich auf die Seite der Kardinäle Müller und Sarah stellt, die der Meinung sind, dass die Weihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) am 1. Juli einen schismatischen Akt darstellen würden.
Er ist der Ansicht, dass die Position von Bischof Schneider "mehr auf Wunschdenken als auf Legitimität beruht".
Wenn die FSSPX erneut Bischöfe ohne päpstliches Mandat weiht, ist es fast sicher, dass die weihenden Bischöfe und die neuen Bischöfe exkommuniziert werden. Dies könnte als ein bewusster Bruch mit Rom aufgefasst werden.
"Die ersten Weihen (1988) könnten noch als dramatische Eskalation eines Konflikts angesehen werden. Eine zweite Runde von Bischofsweihen, die für Juli geplant ist, wäre viel schwieriger als etwas anderes zu interpretieren als eine parallele Hierarchie und damit ein praktisches Schisma."
Msgr. Mutsaerts weist darauf hin, dass das Kirchenrecht zwischen …Mehr
Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat sind erst seit Pius XII wegen der Weihen in Rotchina nach 1949 mit Exkommunikation geahndet worden.
Und jetzt sind alle plötzlich Kirchenrechtler und geben ihren Senf dazu.
Und die Päpste Franziskus und Leo XIV. erkennen die rotchinesischen Bischofsernennungen an.
@Josefa Menendez Exkommunikation ungültig ... ! Sie haben das Unrecht gegen die FSSPX untermauert und nochmal begründet ! Die Frage ist doch auch, warum hat das die damalige Kirchen-Obrigkeit nicht auch so gesehen ? Man hat damals gemeint, wenn man Erzbischof Lefebvre matt setzt, ist das Thema erledigt, aber Gott hat nicht mitgespielt und der FSSPX geht es heute besser denn je . Und die katholische Kirche braucht heute einen Schwerpunkt, der römisch, katholisch und mehr ist, als eine religiöse Instution mit vielen Fragezeichen ... !
Eine Exkommunikation wäre ungültig, da die FSSPX auf der übernatürlichen Ebene des Mystischen Leibes Christi stets in Gemeinschaft mit der Kirche stand und steht. Das Wesen der kirchlichen Gemeinschaft ist dreifach: doktrinär, sakramental und hierarchisch. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat keine dieser drei „wesentlichen Dimensionen“ der kirchlichen Gemeinschaft geleugnet.
Nicht die FSSPX gründete eine Parallelkirche, da sie die 2000jährige Kirche aller Zeiten fortsetzt. Die Novus Ordo Rebe hat sich selber vom Ursprung getrennt. Sie wurde erfunden, für sie wurde ein neuer Katechismus gemacht, neue Sakramente, eine neue "Messe", eine neue "Liturgie". Die FSSPX fährt fort das zu tun, was schon immer getan wurde - gemäß der katholischen apostolischen Überlieferung Christi.
Die Exkommunikation von Erzbischof Lefebvre war damals ein großes Unrecht und eine Sünde, denn man verstieß gegen das Gewissen dieses großen Kirchenmannes ... ! Lefebvre sah damals das Konzil als Irrweg, was sich heute bestätigt ! Er hatte es als das Werk der Freimaurer gesehen, die heute noch in Rom die Zügel in der Hand halten ! Wenn man die neuen Bischofsweihen verbieten will, bedeutet das als ein Aus für die Piusbrüder ! Dem wird die FSSPX nicht zustimmen und der Konflikt ist weiter am Schmoren . Fazit : ... alle Fremdreligionen will man umarmen und gelten lassen, aber das katholischte der katholischen Kirche, will man zerschlagen ... !
Rückkehr das vermischen Sie aber einiges. Wie auch immer, sollte die FSSPX zu Boden kriechen, wäre dies schlimm. Wenn erhobenen Hauptes dann ja ist die Exkommunikation ungültig! Jener selber ist ungültig
bedeutet? Steht der personen bezogene Gehorsam über dem Glauben an die gesunde katholische Lehre ?
Das Kirchenrecht schließt die Exkommunikation aus a) bei einer rechtfertigenden Notlage, b) bei einer entschuldigenden gutwilligen Annahme einer Notlage (Canon 1323 CIC).
Die Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe.
Wortlaut des Can. 1323 CIC auf Deutsch: Keiner Strafe unterworfen ist, wer bei Übertretung eines Gesetzes oder eines
Verwaltungsbefehls:
1º das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2º schuldlos nicht gewusst hat, ein Gesetz oder einen Verwaltungsbefehl zu übertreten; der
Unkenntnis werden Unachtsamkeit und Irrtum gleichgestellt;
3º gehandelt hat aufgrund physischer Gewalt oder aufgrund eines Zufalls, den er nicht
voraussehen oder, soweit vorhergesehen, nicht verhindern konnte;
4º aus schwerer Furcht, wenngleich nur relativ schwer, gezwungen oder aufgrund einer Notlage
oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in sich schlecht ist oder zum
Schaden der Seelen gereicht;
5º aus Notwehr einen gegen sich oder einen anderen handelnden ungerechten Angreifer unter
Beachtung der gebotenen Verhältnismäßigkeit abgewehrt hat;
6º des Vernunftgebrauchs entbehrte, unter Beachtung der Vorschriften der cann. 1324 § 1, n. 2
und 1326 § 1, n. 4;
7º ohne Schuld geglaubt hat, einer der in den nn. 4 oder 5 aufgeführten Umstände liege vor.
Richtig Klaus. Und wann wird es angewendet sprich von wem ? Frage, kann auch ein freimaurerischer häretischer blasphemischer Papst exkommuniziert werden?
@Ad Orientem 1. Ein Nachfolger kann einen blasphemischen. häretischen. einer Loge angehörenden Papst nachträglich zum Nichtpapst erklären. 2. Es gibt zu seinen Lebzeiten keine Instanz, die ihn exkommunizieren könnte. 3. Aber bei der Häufung von Delikten wie Häresie und Blasphemie könnte sich bei so vielen Menschen, Klerikern und Laien, Widerstand und Ablehnung aufbauen, dass niemand mehr seine Worte und Verfügungen respektiert und er auf diese Weise machtlos wird.
Welch ein Unsinn. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat nicht nur immer wieder gesagt, dass sie den Papst anerkennt, sondern es auch durch die Tat bewiesen, und zwar in den Fällen, in denen Rom Anweisungen gab, die mit dem katholischen Glauben vereinbar sind. Sie versagt den Gehorsam dann und nur dann, wenn er gegen die Tradition eingefordert wird. Der Bischof kann oder will sich nicht auf die theologische bzw. auf die seelsorgliche Ebene begeben. Würde er das, dann könnte er begreifen, dass die zu erwartenden Exkommunikationen ungültig sind. Und weil sie ungültig sind, deshalb beeindruckt dieses üble Schauspiel keinen glaubenstreuen Katholiken. Sie sind für ihn wie ein Wassertropfen auf Entenfedern. Ich freue mich schon sehr auf diese Weihen!
Ich freue mich auch auf die Bischofsweihen. Sie sind dringend notwendig. Eine sog. Exkommunikation in diesem Fall würde mich nicht beeindrucken. Nur die Blindheit Roms würde mich bedrücken.
Was geschieht eigentlich mit einem freimaurerischen häretischen blasphemischen sog. Papst ?